The New Dematerialised Book-Entry Transfer System in Japan

Autor*innen

  • Changmin Chun

Abstract

Am 9. Januar 2009 trat in Japan das neue dematerialisierte Verbuchungssystem für Wertrechte (Bucheffekten) in Kraft. Dies war der Schlusspunkt eines zehnjährigen Reformprozesses zur Modernisierung der intermediär-gestützten Wertpapierverwahrung (Wertpapiersammelverwahrung). Im Zentrum der Reform steht eine vollständige Dematerialisierung von Wertpapieren.
Da das neue Regime auf einer solchen aufbaut, können diejenigen japanischen Unternehmen, die sich entschließen, an dem Verbuchungssystem teilzunehmen (freiwillige Dematerialisierung), oder deren Aktien an einer der japanischen Börsen notiert sind (zwangsweise Dematerialisierung), künftig keine Wertpapiere im klassischen Sinne wie Aktien oder Schuldverschreibungen mehr begeben. Stattdessen gibt es nur noch Wertrechte, die auf den „Wertpapier“-Konten der Intermediäre verbucht werden. Konzeptionell halten die Inhaber der Wertrechte diese, vermittelt über Intermediäre, selber und der Nachweis von Existenz, Ausgestaltung und Inhaberschaft erfolgt durch die Eintragung in den Wertpapier-Konten, die bei und von den Intermediären geführt werden. Die Eintragung übernimmt mithin die Funktion, die zuvor die Verkörperung der Rechte in den Wertpapierurkunden leistete. Dies ist eine historische Abwendung von der lange Zeit geltenden Verkörperungstheorie, nach der die in den Papieren verkörperten Rechte in diesem Umfang juristisch als bewegliche Sachen qualifiziert wurden und für deren Übertragung entsprechend sachenrechtliche Regeln galten.
Der Beitrag stellt den neuen rechtlichen Rahmen für die intermediär-gestützte Wertpapierverwahrung in Japan vor und analysiert das dematerialisierte Verbuchungssystem für Wertrechte, das an die Stelle der früheren Sammelverwahrung getreten ist. Den Anfang macht ein kurzer Überblick über die rechtliche Entwicklung, an den sich eine Diskussion der zentralen regulatorischen Struktur anschließt. Als drittes folgen Analysen von Detailregelungen. Den Abschluss bildet eine Evaluierung der Reform, wobei der Verfasser herausarbeitet, dass Japan, das in wesentlichen Teilen seines Rechtssystem in einer deutschrechtlichen Tradition steht, sich entschieden hat, an den Grundlinien dieser Tradition festzuhalten, auch wenn es die Verkörperungstheorie als solche aufgegeben hat. Das neue dematerialisierte Verbuchungssystem für Wertrechte in Japan weist zwar einerseits starke eigene Charakteristika auf, ist aber andererseits zugleich ein Bespiel für eine gelungene pfadabhängige legislatorische Fortentwicklung.

(Übers. durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2011-04-01

Zitationsvorschlag

C. Chun, The New Dematerialised Book-Entry Transfer System in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 31 (2011), 117–154.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen