Squeeze-out of Minority Shareholders. The Constitutionality Question

Autor*innen

  • Eiji Takahashi

Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die im Jahr 2014 in den Artikeln 179 ff. Gesellschaftsgesetz neu geschaffene Befugnis eines Mehrheitsaktionärs, Minderheitsaktionäre auch gegen deren Willen aus der Gesellschaft auskaufen zu können (squeeze-out), verfassungsgemäß ist. Aktionärsrechte unterfallen nach allgemeiner Ansicht (auch) in Japan als Eigentumsrechte dem Schutz von Artikel 29 der dortigen Verfassung. Der japanische Oberste Gerichtshof hat zwei Prinzipen formuliert, deren Beachtung als Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffs in geschützte Eigentumsrechte angesehen wird. Danach ist eine hoheitliche Maßnahme mit Art. 29 Abs. 2 unvereinbar und damit verfassungswidrig, wenn sie entweder offensichtlich nicht im öffentlichen Interesse liegt, oder wenn sie nicht erforderlich oder ungeeignet für die Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele ist. Zur Überprüfung, ob die Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt, trifft der Oberste Gerichtshof als zweites eine Abwägung zwischen dem Ziel, der Notwendigkeit und der Ausgestaltung der betreffenden Maßnahme einerseits und der Art des betroffenen Eigentumsrechtes und der Schwere des Eingriffs anderseits.

Mit Blick auf den ersten Grundsatz bejaht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der neuen Squeeze-out-Regelung in Japan, da diese im öffentlichen Interesse liege. Die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der Regelung sei hingegen nicht geeignet, das gesetzgeberische Ziel zu verwirklichen, und verstoße damit potentiell gegen Art. 29 Abs. 2 der Verfassung. Ein Vergleich zur deutschen Squeeze-out-Regelung zeige zwar, dass diese im Jahr 2007 vom Bundesverfassungsgericht als vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 des deutschen Grundgesetzes qualifiziert worden sei, die japanische Regelung weise indes gegenüber der deutschen eine Reihe von Defiziten auf, die eine abweichende Beurteilung nahe legten. Zum einen trügen die japanischen Minderheitsaktionäre, anders als die deutschen, das Risiko einer Insolvenz des Mehrheitsaktionärs. Zum zweiten fehle in der japanischen Regelung die Möglichkeit, dass ein vom Gericht eingesetzter unabhängiger Sachverständiger die Angemessenheit der Gegenleistung überprüfen könne. Drittens fehle es an ausreichender Transparenz, und viertens sehe die deutsche Regulierung wie andere moderne Gesellschaftsrechte ein korrespondierendes Recht der Minderheitsaktionäre auf einen Auskauf vor, das in Japan hingegen fehle. Das japanische Squeeze-out-Regime bevorzuge damit einseitig die Interessen des Mehrheitsaktionärs und vernachlässige die Interessen der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre. Von daher beständen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung in Japan.

(Die Redaktion)

Downloads

Veröffentlicht

2016-06-27

Zitationsvorschlag

E. Takahashi, Squeeze-out of Minority Shareholders. The Constitutionality Question, ZJapanR / J.Japan.L. 41 (2016), 77–88.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen