Exercising the Right to Collective Self-Defense? An Analysis of “Japan’s Peace and Security Legislation”

Autor*innen

  • Daisuke Akimoto

Abstract

Verschiedene japanische Regierungen haben die Auffassung vertreten, dass Japan zwar das Recht zur Selbstverteidigung habe, dieses aber wegen der sogenannten „Friedensklausel“ des Art. 9 der japanischen Verfassung nicht ausüben könne. Ungeachtet dieser offiziellen Interpretation hat die zweite Regierung unter Ministerpräsident Abe am 1. Juli 2014 die Entscheidung getroffen, das Recht auf Selbstverteidigung künftig auszuüben. Auf Grundlage dieser Entscheidung hat die dritte Regierung Abe am 14. Mai 2015 ein gesetzliches Regime zur Sicherung von Frieden und Sicherheit verabschiedet, dass am 19. September 2015 in Kraft trat. Der Beitrag untersucht das einschlägige Gesetzgebungsverfahren im Sonderausschuss für die Regelung von Frieden und Sicherheit während der 189. Legislaturperiode des japanischen Parlaments. Um die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzgebung herauszuarbeiten, untersucht der Beitrag den Ablauf der Sitzungen des Sonderausschusses im Detail.

Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die neue Gesetzgebung Japan erlaubt, Maßnahmen zur Selbstverteidigung des Landes zu ergreifen. Allerdings geht dieses Recht nicht soweit, dass Japan sein Recht auf Selbstverteidigung zur Verteidigung anderer Staaten ausüben darf. Dies bedeutet, dass es für Japan nicht möglich ist, dieses Recht in Fällen wie den Kriegen in Vietnam oder Afghanistan auszuüben. Der Beitrag stellt klar, dass Japan, um wie andere Staaten seine Interessen in vollem Umfange verteidigen zu können, den Artikel 9 seiner Verfassung ändern muss.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2016-06-27

Zitationsvorschlag

D. Akimoto, Exercising the Right to Collective Self-Defense? An Analysis of “Japan’s Peace and Security Legislation”, ZJapanR / J.Japan.L. 41 (2016), 137–164.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen