FRAND Commitment and Competition Law Limitations – for the Enforcement of Patent Rights in Japan

Autor*innen

  • Shuya Hayashi

Abstract

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Inhaber eines standardessentiellen Patents, für das dieser eine FRAND-Erklärung abgegeben hat, bei der Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz aufgrund dieses Patents beschränkt ist. Als Grundlage zur Erörterung dieser Frage dient dem Autor der Fall Samsung ./. Apple in Japan.

Der erste Abschnitt (I.) des Beitrages gibt einen Überblick über den Wirtschaftssektor der Informations- und Kommunikationstechnologie und die Rolle der Standardisierungsorganisationen. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie existieren unzählige Patente, die Bestandteile eines Standards sind und die einer Vielzahl unterschiedlicher Patentinhaber gehören. Standardisierungsorganisationen dienen im  Informations- und Kommunikationstechnologiesektor als Standardentwickler und Entscheidungsträger.

Im zweiten Abschnitt (II.) wird ein Verhandlungsmodell verwendet, um die Ursache und die Konsequenzen des sogenannten „hold-up“ Problems zu verdeutlichen, das bei Lizenzverhandlungen im Zusammenhang mit standardessentiellen Patenten eine gewichtige Rolle spielt.

Im dritten Abschnitt (III.) wird das Verhältnis von Rechten des geistigen Eigentums zum japanischen Antimonopolgesetz erörtert. Grundsätzlich finden die Bestimmungen des Antimonopolgesetzes zwar auf die Geltendmachung von Rechten des geistigen Eigentums keine Anwendung, allerdings wird diskutiert, ob die Gerichte nicht in besonderen Ausnahmefällen Klagen auf Unterlassung wegen Rechtsmissbrauchs abweisen können.

Die Abschnitte vier bis sechs (IV. bis VI.) beschäftigen sich im Detail mit dem Fall Samsung ./. Apple. Hier werden die beiden maßgeblichen Entscheidungen des Distriktgerichts Tōkyō und des Obergerichts für Geistiges Eigentum unter einer Reihe von Gesichtspunkten analysiert sowie der Hintergrund, die Fakten und die Rechtsfragen erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei die Entscheidung der Gerichte über die Frage, ob die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs oder Schadensersatzanspruchs rechtsmissbräuchlich sein kann, sowie über andere Fragen im Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch.

Der letzte Abschnitt (VII.) behandelt die Reform der Richtlinien der japanischen Wettbewerbsbehörde über den Gebrauch von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des Antimonopolgesetzes. Im Reformentwurf wird ausgeführt, dass die Ablehnung eines Lizenzangebots durch den Patentinhaber bezüglich eines standardessentiellen Patents für das eine FRAND-Erklärung abgegeben worden ist oder die Erhebung einer Klage zur Durchsetzung eines solchen Patents durch den Patentinhaber als Ausschluss der Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmers anzusehen sei. Daher sollte die Möglichkeit der Ablehnung eines Lizenzangebotes durch den Patentinhaber beschränkt sein. Ferner solle der Wille eines potentiellen Lizenznehmers zum Abschluss eines Lizenzvertrages als vorhanden angesehen werden, wenn der Lizenznehmer im Rahmen eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens seine Bereitschaft zur Festlegung von Lizenzbedingungen erklärt habe. Der Beitrag schließt mit einigen Kritikpunkten an diesem Reformentwurf.

(Die Redaktion)

Downloads

Veröffentlicht

2016-12-13

Zitationsvorschlag

S. Hayashi, FRAND Commitment and Competition Law Limitations – for the Enforcement of Patent Rights in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 42 (2016), 209–232.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen