Strict Liability and State Indemnification under Japanese Law. The New Space Activities Act Compared with the Scheme on Compensation for Nuclear Damages

Autor*innen

  • Souichirou Kozuka

Abstract

Das japanische Parlament hat im November 2016 das Gesetz über Aktivitäten im Weltraum verabschiedet. Das Gesetz regelt zum einen die entsprechenden Aktivitäten privater Unternehmen im Wege der Vergabe von Lizenzen und zum anderen führt es ein striktes Haftungsregime für Schäden ein, die auf der Erdoberfläche durch solche (nicht-staatlichen) Weltraumaktivitäten entstehen. Zu­sätzlich ist eine staatliche Einstandspflicht für Schäden festgeschrieben, die oberhalb des Versicherbaren liegen. Das neue Haftungsregime stellt eine spezielle Art der Gefährdungshaftung dar, die sich von der allgemeinen deliktischen Haftung im Zivilgesetz unterscheidet, welche ein Verschulden voraussetzt.

Es gibt in Japan nur wenige Gesetze, die eine Gefährdungshaftung vorsehen. Noch seltener sind Regelungen, die eine staatliche Ausfallhaftung festschreiben. Eine genaue Analyse zeigt, dass bei der Gefährdungshaftung unterschiedliche Ausgestaltungen hinsichtlich folgender Kriterien bestehen: (i) der Umfang des Schadens, den die Gefährdungshaftung erfasst, (ii) der Haftungsbefreiungen für Verantwortliche, (iii) des Mitverschulden des Geschädigten oder eines Dritten und (iv) der Aufteilung der Haftung. Die jeweiligen Gesetze passen ihre Regelungen den spezifischen tatsächlichen Gegebenheiten an; dies gilt auch für das Gesetz über Aktivitäten im Weltraum.

Die staatliche Einstandspflicht ist in dem neuen Gesetz im Vergleich zum Gesetz über die Haftung für Nuklearschäden bemerkenswert großzügig geregelt. Während letzteres lediglich eine staatliche „Unterstützung“ für Fälle vorsieht, in denen die Schadenssumme den versicherten Betrag überschreitet – ein Problem, mit dem sich TEPCO seit der nuklearen Katastrophe im Reaktor Fukushima Daiichi im Jahr 2011 herumschlägt –, gewährt das Gesetz über Aktivitäten im Weltraum dem Betreiber ausdrücklich eine Haftungserleichterung durch den Staat, die de facto einer Haftungsfreistellung gleichkommt. Auch wenn dies ungewöhnlich erscheinen mag, gibt es dafür doch eine rationale rechtspolitische Begründung, wenn  man sich die Regelungen in den USA und Frankreich anschaut. Mit anderen Worten, wir sehen hier eine Form des regulatorischen Wettbewerbs der Staaten mit dem Ziel, die privaten Betreiber von Weltraumaktivitäten durch finanzielle Haftungsfreistellungen zu unterstützen.

Die Existenz dieses regulatorischen Wettbewerbs erklärt vermutlich auch, warum das Gesetzgebungsverfahren von einem ausgesprochen starken politischen Engagement geprägt war. Dieses Phänomen lässt sich auch bei anderen Regelungsvorhaben, wie etwa der Reform der Corporate Governance in Japan, beobachten, bei denen der internationale Regulierungswettbewerb eine Rolle spielt.

(Die Redaktion)

Autor/innen-Biografie

Souichirou Kozuka

Professor, Faculty of Law, Gakushūin University, Tōkyō.

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Veröffentlicht

2017-05-30

Zitationsvorschlag

S. Kozuka, Strict Liability and State Indemnification under Japanese Law. The New Space Activities Act Compared with the Scheme on Compensation for Nuclear Damages, ZJapanR / J.Japan.L. 43 (2017), 3–20.

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Rubrik

Symposium