Protection of Prisoner-Lawyer Confidential Communications and Japanese Prison Law

Autor*innen

  • Teppei Ono

Abstract

Zehn Jahre sind seit Inkrafttretens des Gesetzes über die Gefängnisse und die Behandlung inhaftierter Personen (Gefängnisgesetz 2005) am 24. Mai 2006 vergangen. Das Gesetz hat wichtige Neuerungen wie etwa das „Board of Visitors for Inspections of Penal Institutions“ und wesentliche Veränderungen für die Verwaltung von Gefängnissen gebracht. Die zehnjährige Verwaltungspraxis auf der Grundlage der Neuregelung lässt aber auch verschiedene Defizite erkennen, insbesondere was den Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Inhaftierten und ihren Rechtsanwälten angeht.

Auch wenn alle Gefängnisinsassen, sowohl die noch nicht verurteilten wie verurteilte und zum Tode verurteilte Personen, das Recht haben, von ihren Rechtsanwälten besucht zu werden, ist dies oftmals nur in Gegenwart von Wachpersonal des Gefängnisses möglich. Der Schriftwechsel zwischen Inhaftierten und ihren Rechtsanwälten wird in der Praxis ohne Ausnahme zensiert. Der Beitrag untersucht die Rechtmäßigkeit dieser Praktiken anhand der einschlägigen internationalen rechtlichen Instrumente. Nach einem Überblick über die Praxis des Besuchsverkehrs und des Schriftwechsels zwischen den Inhaftierten und ihren Rechtsanwälten kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass das Gefängnisgesetz von 2005 weder den Standards des UN-Menschenrechts­aus­schusses noch anderen internationalen rechtlichen Vorgaben entspricht. So erstrecken die jüngst novellierten Mindestnormen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson Mandela-Regeln) das Recht auf eine vertrauliche Kommunikation mit Rechtsanwälten auf alle rechtlichen Belange und sind nicht lediglich auf strafrechtliche beschränkt. Vor diesem Hintergrund lässt es sich nicht leugnen, dass das Gefängnisgesetz von 2005 und die Praxis nach diesem Gesetz in Japan weit unterhalb der Standards liegt, welche die Nelson Mandela-Regeln etabliert haben.

Da der UN-Menschenrechtsausschuss und die anderen internationalen rechtlichen Instrumente wiederholt die Bedeutung einer vertraulichen Kommunikation mit Rechtsanwälten bestätigt haben, erscheint es unverhältnismäßig, Einschränkungen der Vertraulichkeit allein mit einer vermeintlichen Gefährdung der generellen Ziele einer Inhaftierung begründen zu wollen. Vielmehr sind Reformen der gesetzlichen Regelung und der Praxis erforderlich, wobei die Gefängnisverwaltungen in Japan den Weg zum Schutz einer vertraulichen Kommunikation zwischen Inhaftierten und Rechtsanwälten ebnen sollten.

(Die Redaktion)

Autor/innen-Biografie

Teppei Ono

Chief staff lawyer, Japan Legal Support Center Akita Law Office.

Downloads

Veröffentlicht

2017-05-30

Zitationsvorschlag

T. Ono, Protection of Prisoner-Lawyer Confidential Communications and Japanese Prison Law, ZJapanR / J.Japan.L. 43 (2017), 151–174.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen