Spezialisierte Gerichte in Japan und Deutschland

Autor*innen

  • Yoshinori Shimamoto

Abstract

Fortschritte in Wissenschaft und Technik haben Fachkenntnisse in Rechts­strei­tigkeiten zur notwendigen Voraussetzung für die Beantwortung von Fach­fragen werden lassen. Eine Möglichkeit zur Behebung der mangelnden Fach­kenntnisse von Richtern ist der Einsatz von Sachverständigen. Eine weitere Möglichkeit liegt in anderen Formen der Beteiligung von Experten an Gerichts­verfahren durch bestimmte Formen der Gerichtsorganisation. Diese orga­nisa­torischen Möglichkeiten werden in dem Beitrag im Rahmen einer Gesamtdarstellung der deutschen und japanischen Gerichtsorganisation beleuchtet. Da­bei werden die beiden Systeme in Bezug auf verschiedene Aspekte verglichen.

In Japan gibt es statt der sechs verschiedenen Gerichtsbarkeiten mit ihren eigenen Bundesobergerichten in Deutschland nur eine einheitliche Gerichts­barkeit. Allerdings sind auch in Japan teilweise Fachgerichte eingerichtet, z.B. das 2005 errichtete Obergericht für Geistiges Eigentum (Chiteki Zaisan Kōtō Saiban-sho). An diesem Obergericht werden die Berufsrichter von Mitarbei­tern mit Fachkenntnissen unterstützt, wohingegen über die Hälfte der Richter am deutschen Bundespatentgericht eigene Fachkenntnisse besitzen (sog. tech­nisch vorgebildete Mitglieder des Gerichts). Die Kammern oder Senate an japanischen wie deutschen Gerichten sind je nach Größe des Gerichts spezia­lisiert.

Ausnahmsweise werden in Japan neben Berufsrichtern auch Nichtjuristen eingesetzt, z.B. als Saiban-in (Laienrichter) in Strafsachen, oder als Richter am Oberstern Gerichtshof oder in gerichtlichen Schlichtungen als Beisitzer der Schlichtungskommission. Darüber hinaus kommen zwei Arten sachkundiger Berater an japanischen Gerichten zum Einsatz: Saiban-sho chōsa-kan (wörtl.: Untersuchungsbeamte) und Senmon i’in (Fachberater). In Deutschland sind Nicht-Juristen dagegen in Spruchkörpern als Handelsrichter an Land­gerichten oder technische Mitglieder am Bundespatentamt tätig.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2017-12-19

Zitationsvorschlag

Y. Shimamoto, Spezialisierte Gerichte in Japan und Deutschland, ZJapanR / J.Japan.L. 44 (2017), 49–63.

Ausgabe

Rubrik

Symposium