Mission Unaccomplished: Japan’s Anti-Bôryoku-Dan Law

Autor*innen

  • Andreas Schloenhardt

Abstract

Besorgnis über die wachsende Beteiligung von Yakuza-Banden (Bezeichnung krimineller Syndikate in Japan, die von der örtlichen Polizei auch bôryoku-dan genannt werden) an gewerblichen Unternehmen führte zur Einführung des Gesetzes zur Vorbeugung unrechtmäßiger Handlungen durch Bandenmitglieder der organisierten Kriminalität, welches am ersten März 1992 in Kraft trat (auch Anti-bôryoku-dan-Gesetz oder Bôtaihô genannt). Kern dieses Gesetzes ist die Ächtung bzw. Bezeichnung krimineller Organisationen. Das alleinige Bestehen einer kriminellen Organisation erfüllt keinen Straftatbestand. Eine Verantwortlichkeit entsteht erst, wenn Verfügungen, die aufgrund des Gesetzes erlassen wurden, missachtet werden, insbesondere wenn ein Yakuza-Mitglied Forderungen unter Einsatz von Drohungen geltend macht oder im Auftrag der Gruppe anderweitig an (Schutzgeld-)Erpressungen beteiligt ist.

Nachdem das Anti-bôryoku-dan-Gesetz nun fast zwanzig Jahre in Kraft ist, bleibt seine Bewertung heftig umstritten. Auf der einen Seite ist anzumerken, dass die Kriminalisierung von bôryoku-dan und Yakuza in Japan angesichts der Tatsache, dass diese Organisationen und ihre Mitglieder fest in der japanischen Gesellschaft verwurzelt sind, nicht ohne Schwierigkeiten gewesen ist. Daher ist die Schaffung von Gesetzen zur Ächtung von bôryoku-dan Organisationen ein Meilenstein von großer symbolischer Bedeutung. Auf der anderen Seite wurde das Gesetz als administrative Vorschrift kritisiert, die „nichts mit Bestrafung schwerer Verbrechen von Mitgliedern der organisierten Krimi nalität zu tun hat“ [H. Saeki, Japan: The Criminal Justice System Facing the Challenge of Organised Crime, in: International Review of Penal Law (1998) 419,] da sie nicht die Schaffung krimineller Organisationen und die Mitgliedschaft in ihnen pönalisiert.

Die Gesetzgebung hat die Organisationen und ihre Mitglieder weiter in den Untergrund gedrängt. Einige Organisationen haben sich aufgespalten und unter neuen Namen neu gruppiert. Andere haben rechtmäßige Unternehmen als Fassade gegründet, um ihre Tätigkeiten zu verbergen oder ihre Einkommensquellen zu mehren, indem sie sich in für Yakuza bisher untypischen Bereichen wie Betrug, Raub, Kreditwucher und Diebstahl betätigen.

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Veröffentlicht

2010-04-01

Zitationsvorschlag

A. Schloenhardt, Mission Unaccomplished: Japan’s Anti-Bôryoku-Dan Law, ZJapanR / J.Japan.L. 29 (2010), 123–136.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen