Japanese Corporate Law: Important Cases in 2009

Autor*innen

  • Eiji Takahashi
  • Tatsuya Sakamoto

Abstract

Der Aufsatz befasst sich mit vier Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im Bereich des Gesellschaftsrechts und zeigt ihren Beitrag zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes auf.

Im ersten Fall ging es darum, ob bestimmte Geschäfte von Gesellschaften als Handelsgeschäft nach Art. 522 Handelsgesetz anzusehen sind und somit der erlöschenden Verjährung des Handelsgesetzes unterfallen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Vermutung des Art. 503 Abs. 2 Handelsgesetz, wonach grundsätzlich alle Geschäft von Kaufleuten als zum Geschäft gehörig anzusehen sind, auch auf Gesellschaften Anwendung findet, mit dem Ergebnis, dass bewiesen werden muss, dass es kein Handelsgeschäft ist.

Im zweiten Fall ging es um das Einsichtsrecht der Aktionäre in die Bücher einer Tochtergesellschaft. Nach dem Obersten Gerichtshof genügt für die Ablehnung der Bitte um Einsicht in die Bücher nach Art. 293-2 Nr. 1 die bloße Tatsache, dass die entsprechenden Aktionäre in konkurrierenden Geschäften agieren, ein subjektives Element in Form einer Absicht, die gewonnenen Erkenntnisse für konkurrierende Geschäfte zu verwenden, muss nicht nachgewiesen werden.

Der dritte Fall befasste sich mit Handlungen von Verwaltungsratsmitgliedern, die Gegenstand einer Aktionärsklage sein können. Dabei stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass nicht nur solche Handlungen, die im Rahmen der Funktion als Verwaltungsratsmitglied erfolgen, Gegenstand einer Aktionärsklage sein können, sondern auch solche aus Geschäften zwischen Verwaltungsratsmitgliedern und ihrer Gesellschaft.

Im letzten Fall entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts aufgrund eines fehlenden Beschlusses des Verwaltungsrats grundsätzlich nur von einer der beteiligten Gesellschaften geltend gemacht werden kann.

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Veröffentlicht

2010-04-01

Zitationsvorschlag

E. Takahashi, T. Sakamoto, Japanese Corporate Law: Important Cases in 2009, ZJapanR / J.Japan.L. 29 (2010), 233–246.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung