Compliance in japanischen Unternehmen – Entwicklung in Recht und Praxis

Autor*innen

  • Souichirou Kozuka

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Regelung der Compliance im Kapitalmarkt- und im Gesellschaftsrecht. Sodann wird diskutiert, wer die potentiellen Monitoren der Compliance sind und wie die Unternehmensleitungen sich gegen eine Haftung bei Verstößen gegen die Compliance schützen können. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2009 gibt hierfür erste Anhaltspunkte. Obwohl das Institut der „Compliance“ neu in das japanische Gesellschaftsrecht aufgenommen wurde, hat es sich in der Praxis schon weitgehend durchgesetzt. Einzelne berüchtigte Skandale sind kein Beweis für einen Mangel der Compliance in japanischen Unternehmen, sondern Anlässe, sich ernsthaft damit zu beschäftigen. Auf den ersten Blick sind der Begriff und die Regelung der Compliance lediglich aus dem USamerikanischem Recht übernommen worden. Aber unter den spezifischen Bedingungen in Japan wurden sowohl in der Praxis als auch von Gesetzes wegen, wie der vorgeschlagene Prüfungs- und Überwachungsausschuss zeigt, verschiedene Abänderungen unternommen. Dennoch muss man darauf hinweisen, dass eine grundlegende Frage selten aufgeworfen wird: Warum Compliance? Diese Frage zu stellen, ist notwendig, um „Compliance“ in das System des Gesellschaftsrechts angemessen einpassen zu können. Eine gute theoretische Erfassung mag dann zur weiteren Entwicklung einer guten Praxis beitragen. (Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2013-07-01

Zitationsvorschlag

S. Kozuka, Compliance in japanischen Unternehmen – Entwicklung in Recht und Praxis, ZJapanR / J.Japan.L. 35 (2013), 1–11.

Ausgabe

Rubrik

Symposium