The Research Commission on the Constitution and the Upper House Issue

Autor*innen

  • Stefan Wrbka

Abstract

Die japanische Verfassung ist eine der stabilsten Verfassungen der Welt. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1947 wurde sie kein einziges Mal geändert. Im Laufe der Jahrzehnte gab es zwar immer wieder Diskussionen über eine mögliche Revision, die aber allesamt im Keim erstickt wurden.

Erst im Jahre 1997, mithin 50 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassung, fand ein Umschwung statt, als eine Allianz aus Koalitions- und Oppositionsparteien, mit Ausnahme der SDP und der JCP, Gespräche bezüglich der Einsetzung einer Verfassungsuntersuchungskommission aufnahm. Zwei Jahre später kam es zu einer Einigung. Im Januar 2000 wurde die Kenpô Chôsa-kai (Verfassungsuntersuchungskommission) aus der Taufe gehoben. Ihr Zweck war bzw. ist immer noch, die „japanische Verfassung umfassend zu untersuchen”. Alle Parlamentsparteien inklusive der absoluten Revisionsgegner SDP und JCP nahmen an den Arbeiten der Verfassungsuntersuchungskommission teil. In der Literatur ist die Kriegsverzichtsklausel des Art. 9 häufig diskutiert worden. Jedoch ist dies nicht das einzige Thema, mit dem sich die Kommission befaßt. Sie untersucht, aufgeteilt in verschiedene Untergruppen, die gesamte Verfassung. Im westlichen Schrifttum wurde die Diskussion rund um das japanische Oberhaus bisher nicht näher aufgegriffen. Die Reformen der letzten Jahre machten dieses aber zu einem interessanten Untersuchungsgegenstand, da sich die beiden Häuser in ihrer Zusammensetzung sehr gleichen. Verschiedene Aspekte wie etwa die Notwendigkeit eines bikameralen Systems, die Verteilung der Kompetenzen oder die Zusammensetzung des Oberhauses wurden bisher ausführlich von der Kommission diskutiert. Der vorliegende Artikel beginnt mit einer allgemeinen Darstellung der Arbeit der Verfassungskommission und beschäftigt sich daran anschließend mit der Diskussion rund um das Oberhaus. Abschließend wird versucht, eine Alternativlösung aufzuzeigen.

Seit Beginn der Kommissionsarbeit sind mehr als fünf Jahre verstrichen. Obwohl man nach diesem Zeitpunkt einen Schlußbericht veröffentlichen wollte, kam es bisher nur zur Veröffentlichung eines „Fünf-Jahres-Berichts“. Die Zukunft der Kommission ist ungewiß. Wenn es nach dem Willen der Koalition geht, werden ihre Kompetenzen in Richtung Erarbeitung eines Verfassungsvorschlages ausgedehnt werden. Falls dies nicht der Fall ist, wird die umfassende Arbeit der Kommission zumindest kurzfristig keinen weiteren Einfluß auf die Verfassung haben.

Downloads

Veröffentlicht

2006-04-01

Zitationsvorschlag

S. Wrbka, The Research Commission on the Constitution and the Upper House Issue, ZJapanR / J.Japan.L. 21 (2006), 105–130.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen