Takeover Defenses in Japan: Corporate Value Reports and Guidelines – A. Introduction: Models of Takeover Regulation

Autor*innen

  • Harald Baum

Abstract

In jüngster Vergangenheit ist es in Japan zu einer Reihe feindlicher Übernahmen bzw. Übernahmeversuche gekommen, die viele Beobachter überrascht und für erhebliche Aufregung im Lande gesorgt haben. Im Mittelpunkt der dadurch angestoßenen juristischen Diskussion steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Abwehrmaßnahmen der angegriffenen Unternehmen zulässig sind, die von diesen als unerwünscht eingestuft werden. Die Frage hat auch bereits die japanischen Gerichte beschäftigt. Die Beiträge von Sôichirô Kozuka, Curtis J. Milhaupt und Eiji Takahashi / Tatsuya Sakamoto sind diesem Thema gewidmet.

Im Herbst 2004 hat das japanische Wirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Prof. Hideki Kanda von der University of Tokyo Graduate School for Law and Politics ins Leben gerufen, die Kigyô Kachi Kenkyû-kai (Corporate Value Study Group). Deren wichtigste Aufgabe war, Vorschläge zur Regelung von Abwehrmaßnahmen zu entwickeln. Die Gruppe hat einen ersten Bericht im Mai 2005 und einen zweiten im März 2006 vorgelegt. Englische Zusammenfassungen beider Berichte sind nachfolgend abgedruckt (II., III.). Auf der Grundlage des ersten Berichtes haben das Wirtschaftsministerium und das Justizministerium am 27. Mai 2005 Empfehlungen publiziert, die Regeln für die Ausgestaltung zulässiger Abwehrmaßnahmen enthalten. Eine englische Übersetzung ist im Folgenden unter IV. abgedruckt.

Die Empfehlungen orientieren sich am U.S.-amerikanischen Recht, konkret an der Rechtsprechung der Gerichte des dortigen Bundesstaates Delaware, die für die Praxis in den USA von maßgeblicher Bedeutung ist. Die bisherige gesetzliche Regelung von Übernahmen ist in Japan, wie in den auch dafür als Vorbild dienenden USA, rein kapitalmarktrechtlich ausgerichtet und betrifft im wesentlichen nur verfahrensrechtliche Fragen, namentlich Informationspflichten, nicht aber Abwehrmaßnahmen. Weltweit gibt es – vereinfacht ausgedrückt – seit rund vier Jahrzehnten zwei mehr oder weniger gegensätzliche Modelle der Regulierung von Übernahmen, das britische und das U.S.-amerikanische. Japan hat sich bislang durchgängig an letzterem orientiert; für Deutschland gilt das Umgekehrte.

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Veröffentlicht

2006-04-01

Zitationsvorschlag

H. Baum, Takeover Defenses in Japan: Corporate Value Reports and Guidelines – A. Introduction: Models of Takeover Regulation, ZJapanR / J.Japan.L. 21 (2006), 131–135.

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