The Future of Japanese Corporate Governance: The 2005 Reform

Autor*innen

  • Eiji Takahashi
  • Madoka Shimizu

Abstract

Mit der grundlegenden Reform des japanischen Gesellschaftsrechts im Jahre 2005 ist die Vielzahl von Reformen der jüngsten Vergangenheit auf diesem Rechtsgebiet zu einem vorläufigen Abschluß gekommen. Der nunmehr vorliegende endgültige Gesetzes-entwurf vom Juni diesen Jahres nennt die Schaffung eines allgemein verständlichen Gesellschaftsrechts als eines der wesentlichen Ziele der Reform. Insbesondere galt es, die altmodische Sprache zu modernisieren, die seit der Inkraftsetzung des Handels-gesetztes in der Meiji-Ära nicht mehr geändert worden war. Auch sollten Fachbegriffe neu geordnet und Auslegungsfragen geklärt werden. Zudem wurden die auf Gesell-schaften bezogenen Gesetzesvorschriften (Teil II des Handelsgesetzes, das GmbH-Ge-setz und das Gesetz über Ausnahmen vom HG) in einem neuem Kaisha-hô (Gesellschaftsgesetz) zusammengefaßt. Ein weiteres grundlegendes Reformziel war die Über-prüfung und Anpassung des häufig reformierten Gesellschaftsrechts in einer kohärenten Kodifikation, die mit der aktuellen gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Situation in Japan in Einklang steht. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Aspekte der Reform, die sich auf die corporate governance beziehen.

Erstens hat die Reform eine neue Option für die Strukturierung der corporate governance in kleinen Aktiengesellschaften eingeführt: den accounting consultant (kaikei san’yo). Bei diesem Modell hat ein Rechnungsprüfer an der Vorbereitung des Finanzberichts der Gesellschaft mitzuwirken. Diese neue Position soll die Richtigkeit des Berichtes sicherstellen.

Zweitens wurden die Verantwortungsbereiche von Mitgliedern des Verwaltungsrats geändert. Dadurch sollten bestehende Unterschiede in den Regelungen über die Ver-antwortlichkeit der Verwaltung bei Gesellschaften mit einem corporate auditor und bei Gesellschaften beseitigen werden, die das Ausschuß-Modell gewählt haben. Bei der Neugestaltung wurde auch die Kritik berücksichtigt, daß die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organverantwortlichkeit insgesamt überholt und zu starr seien.

Drittens sieht das neue Gesetz Einschränkungen bei der Erhebung von Aktionärs-klagen vor. Die japanische Wirtschaft benötigte eine Regelung, die Gesellschaften in die Lage versetzt, räuberische Klagen oder allgemein Klagen, die der Gesellschaft als solcher keinerlei Vorteil bringen, zu verhindern und sie von den Kosten derartiger Verfahren zu entlasten. Das Gesetz verhindert nunmehr die Erhebung von Aktionärsklagen, die lediglich dem Zeck dienen, den klagenden Aktionären oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen, oder die Gesellschaft gezielt schädigen sollen.

Schließlich besteht künftig die Möglichkeit, eine Aktionärsklage zu erheben, wenn Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Bilanzprüfer durchgesetzt werden sollen. Diese Regelung wurde geschaffen, weil die Befürchtung bestand, daß eine Gesellschaft es wegen ihrer engen Verbindung zu den Prüfern unterlassen könnte, gegen diese vorzugehen. Die Neuregelung entspricht der bisher schon bestehenden Klagemöglichkeit zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Verwaltungsrats-mitglieder. Wie bei externen Verwaltungsratsmitgliedern sieht das neue Gesetz auch für die Prüfer einen Ausschluß oder eine vertragliche Begrenzung ihrer Haftung vor.

Obwohl die künftige Entwicklung der japanischen Wirtschaft noch immer ungewiß ist, nimmt man allgemein an, daß die schwierigste Phase der Krise inzwischen über-wunden ist und die japanischen Unternehmen bald wieder ihre frühere Stärke erreichen werden. Um beurteilen zu können, ob die Reform des Jahres 2005 tatsächlich zur Solidität der Unternehmensführung beiträgt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit japanischer Unternehmen verbessern kann, wird man aber erst noch die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis untersuchen müssen.

(Deutsche Übersetzung durch die Redaktion)

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Veröffentlicht

2005-04-10

Zitationsvorschlag

E. Takahashi, M. Shimizu, The Future of Japanese Corporate Governance: The 2005 Reform, ZJapanR / J.Japan.L. 19 (2005), 35–68.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen