The Modernization of Civil Justice in Colonial Taiwan, 1895–1945

Autor*innen

  • Tay-sheng Wang

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Artikel widmet sich der Frage, wie und in welchem Umfang modernes europäisches Recht das taiwanische Zivilrecht und die taiwanische Rechtspraxis während der japanischen Kolonialherrschaft (1985–1945) beeinflusst hat. Im Jahr 1985 begann die japanische Herrschaft in Taiwan, zuvor hatte Japan selbst das europäische Recht rezipiert. Zu dieser Zeit war die Bevölkerung Taiwans mit modernem Recht nicht vertraut. Zunächst beruhte das taiwanische Zivil- und Handelsrecht auf taiwanischen Bräuchen. Dieses wurde in der Folge durch europäisch beeinflusstes Zivil- und Handelsrecht aus Japan ersetzt, das mit Ausnahme des Familien- und Erbrechts für Zivilstreitigkeiten in Taiwan galt. Seit Beginn der Kolonialherrschaft wurden eine europäisch geprägte Gerichtsbarkeit und ein europäisch geprägtes Zivilprozessrecht in Taiwan etabliert. Dennoch erlaubte das Recht in der taiwanischen Kolonie – anders als in Japan selbst - der örtlichen Verwaltung, Zivilstreitigkeiten zu schlichten und die Ergebnisse dieser Schlichtungen umzusetzen. Dies entsprach weitgehend der traditionellen zivilrechtlichen Streitbeilegung in Ostasien. Zusammen mit der Gesetzgebung im kolonialen Taiwan führte die japanische Verwaltung auch eine moderne Rechtswissenschaft ein. Ein herausragender japanischer Jurist, Okamatsu Santarō, interpretierte systematisch die taiwanischen Bräuche mit der Methode der europäischen Rechtswissenschaft. Seit den 1920er Jahren, insbesondere nach der Gründung der rechtswissenschaftlichen Abteilung an der Kaiserlichen Taihoku Universität im Jahr 1928, verlor die Rechtswissenschaft im kolonialen Taiwan langsam ihre Einzigartigkeit innerhalb des japanischen Kaiserreichs und glich sich dem Recht in der japanischen Rechtsgemeinschaft der Vorkriegsjahre an. Die große Mehrheit der Juristen und Rechtspraktiker im kolonialen Taiwan waren japanischer und nicht taiwanischer Herkunft. Aufgrund der von der japanischen Kolonialherrschaft angestoßenen Rechtsreformen übernahm die taiwanische Gesellschaft zu einem großen Teil europäisches Sachen- und Handelsrecht, aber nur zu einem geringen Teil europäisches Familien- und Erbrecht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Modernisierung der Ziviljustiz in Taiwan unter japanischer Kolonialherrschaft nicht von den Taiwanesen ausging. Dennoch hatte die Modernisierung aufgrund des pragmatischen Umgangs der Taiwanern mit dem neuen Recht einigen Erfolg.

(Deutsche Zusammenfassung durch die Redaktion)

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Veröffentlicht

2013-12-01

Zitationsvorschlag

T.- sheng Wang, The Modernization of Civil Justice in Colonial Taiwan, 1895–1945, ZJapanR / J.Japan.L. 36 (2013), 95–116.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen