Fundamental Issues of Corporate Governance in Japan

Autor*innen

  • Misao Tatsuta

Abstract

Seit vielen Jahren wird in Japan eine lebhafte Diskussion über geeignete Formen der Unternehmensorganisation und -leitung (corporate governance) und den passenden rechtlichen Rahmen geführt. Vor allem nach dem Skandal um das amerikanische Energieunternehmen Enron sind Zweifel an dem amerikanischen Modell der corporate governance aufgekommen, das nach wie vor von vielen Japanern als das fortschrittlichste Modell angesehen wird und daher bei vielen Reformen des japanischen Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrechts in der jüngeren Zeit als Vorbild diente. Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die grundlegenden Ziele der corporate governance, erläutert die Inhalte der jüngsten diesbezüglichen Reformen in Japan und erörtert einige aus seiner Sicht zentrale Voraussetzungen für eine effiziente Unternehmensorganisation.

An eine gute corporate governance seien im wesentlichen drei Anforderungen zu stellen: Erstens müsse sie Gewähr dafür bieten, daß es Organpersonen und Angestellten erschwert wird, Straftaten und andere Handlungen zum Schaden des Unternehmens zu begehen. Gerade der Fall Enron habe gezeigt, daß eine mangelhafte Kontrollstruktur in Großunternehmen zudem zu Problemen führen könne, die weit über den Rahmen des Unternehmens selbst hinausgingen. Zweitens müsse die corporate governance eine möglichst hohe Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen garantieren, wobei es jedoch schwierig sei, diese zu messen und Modelle von Unternehmensstrukturen zu bewerten. Drittens seien in angemessener Weise die Interessen der Anteilseigner zu berücksichtigen, was eine wesentliche Voraussetzung sowohl für eine effektive Unternehmenskontrolle als auch für das Wachstum von Unternehmen sei.

Zahlreiche Reformen des japanischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts in der Nachkriegszeit brachten weitreichende Veränderungen für japanische Unternehmen. Zu diesen gehören vor allem die Reformen zunächst in der unmittelbaren Nachkriegszeit, dann in den Jahren 1974, 1981 und 1999, und schließlich die jüngsten Gesetzesänderungen in den Jahren 2001 und 2002. In vielen Fällen wurden Elemente des amerikanischen Rechts rezipiert. Mit der Reform des Jahres 1999 wurden die Holdinggesellschaften verboten und neue Regelungen zur Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen eingeführt. Die Reformen der Jahre 2001 und 2002 schufen die rechtlichen Grundlagen zur Gründung eines neuen Typs einer Aktiengesellschaft, der ähnlich wie eine typische amerikanische Aktiengesellschaft strukturiert ist. Er sieht Geschäftsführer vor, die nicht zugleich Mitglieder des Verwaltungsrats sein müssen. Zudem sind in dem Verwaltungsrat mindestens drei Ausschüsse zu bilden, ein Nominierungsausschuss, ein Vergütungsausschuss und ein Prüfungsausschuss. Jedem Ausschuss müssen auch gesellschaftsexterne Verwaltungsratsmitglieder angehören. Nach dem Enron-Skandal werden weitere Reformvorschläge diskutiert, so insbesondere die Schaffung strengerer und weiterreichender Publizitätspflichten für Publikumsgesellschaften.

Aus Sicht des Autors stellt vor allem die Einführung von externen Verwaltungsratsmitgliedern in Japan ein großes Problem dar. Externe Verwaltungsratsmitglieder seien in japanischen Firmen bisher völlig unüblich gewesen, und es gebe ihnen gegenüber viele Vorbehalte. Was die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Umstrukturierung von Unternehmen angehe, werde von diesen rege Gebrauch gemacht. Im allgemeinen gebe es in Japan Probleme bei der Abstimmung und Umsetzung neuer Reformvorhaben, vor allem zwischen den beteiligten Ministerien. Gleich aber, was für neue Regelungen geschaffen würden, um die corporate governance in Unternehmen zu verbessern, individuelles Fehlverhalten und Unternehmensskandale ließen sich dadurch nie ganz ausschließen.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2004-04-01

Zitationsvorschlag

M. Tatsuta, Fundamental Issues of Corporate Governance in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 17 (2004), 5–16.

Ausgabe

Rubrik

Symposium