The Jury System in Modern Japan: Revolution Failed?

Autor*innen

  • Dimitri Vanoverbeke

Abstract

Im Jahre 2009 trat in Japan ein Schöffen- bzw. Laienrichtersystem in Kraft. Die Regierung geht davon aus, dass etwa 3000 der schwersten Straftaten durch ein gemischtes Gremium, bestehend aus drei Richtern und sechs Bürgern, gerichtet werden. Allerdings sind solche Jurys in Japan nicht neu, da dort schon im Jahre 1923 ein Schöffensystem eingeführt und seit Anfang der Meiji-Zeit wiederkehrende Debatten über das Thema geführt wurden. Der Erlass des Schöffengesetzes im Jahre 1923 war Ergebnis eines jahrzehntelangen politischen Prozesses einer grundlegenden Reform der nationalen Justiz. Im April 1923 verkündete Hozumi Nobushige, dass dieses Gesetz die letzte Stufe der Modernisierung Japans darstelle. Er bezeichnete das Schöffensystem als „eine Revolution in der Gesetzgebungsgeschichte Japans“, die, so seine Argumentation, „in Strafsachen Autonomie für das Volk bringen“ werde. In diesem Aufsatz werden der politische Prozess, der zur Verkündung des Schöffengesetzes 1923 führte, erklärt und die rechtssoziologische Relevanz des Schöffensystems in der Zeit seiner Anwendung (1928-1942) angesprochen. Die theoretischen Implikationen dieses Aufsatzes spiegeln sich in der zentralen Frage wider, ob das Schöffengesetz zu den analytischen Modellen passt, die in der Institutionentheorie entwickelt wurden, indem Konzepte wie „Pfadabhängigkeit“ und „unterbrochenes Gleichgewicht“ verwendet werden.

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Veröffentlicht

2010-10-01

Zitationsvorschlag

D. Vanoverbeke, The Jury System in Modern Japan: Revolution Failed?, ZJapanR / J.Japan.L. 30 (2010), 127–146.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen