The Reform of International Civil Procedure Law in Japan

Autor*innen

  • Toshiyuki Kono

Abstract

Das Justizministerium Japans hat dem japanischen Parlament am 2. März 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der internationalen Zuständigkeit übermittelt. Eine englische Übersetzung des Entwurfes findet sich im Anhang 1 zu diesem Beitrag. Der Entwurf soll das Zivilprozessgesetz und das Zivilsicherungsgesetz ergänzen. Der Beitrag stellt einige der charakteristischen Vorschriften des Entwurfes vor, dessen Verfasser augenscheinlich besonderes Gewicht auf flexible Regelungen gelegt haben. Um den Hintergrund der Reform zu illustrieren, gibt der Verfasser zu Beginn einen kurzen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung der japanischen Gerichte in den vergangenen 40 Jahren.

Dem Entwurf des Justizministeriums gingen der Entwurf einer Arbeitsgruppe, veröffentlicht im Juni 2008, und der Zwischenentwurf des Gesetzgebungsausschusses, veröffentlicht im Juli 2009, voraus. Da der vom Justizministerium im Februar 2010 angenommene Entwurf hinsichtlich seiner einzelnen Bestimmungen das Ergebnis einer Auswahl zwischen verschiedenen Regulierungsalternativen ist, die auch die Entscheidung einschließt, bezüglich bestimmter Fragen auf eine explizite Regelung zu verzichten, dürfte es hilfreich sein, die Genese der einzelnen Vorschriften anhand der beiden Vorentwürfe zu verfolgen. Zu diesem Zweck findet sich im Anhang 2 eine tabellarische Gegenüberstellung aller drei Entwürfe.

(die Red.)

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Veröffentlicht

2010-10-01

Zitationsvorschlag

T. Kono, The Reform of International Civil Procedure Law in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 30 (2010), 147–173.

Ausgabe

Rubrik

Dokumentation