Japanese Law Schools: “A Glass Half Full”

Autor*innen

  • Gerald Paul McAlinn

Abstract

Im Jahre 2001 hat die Kommission zur Reform des Justizwesens ihre Vorschläge zu grundlegenden Veränderungen in praktisch allen Bereichen der Justiz in Japan vorgelegt. Die Empfehlungen beruhen auf der Annahme, dass das alte System der Ausbildung und Zulassung zur Anwaltschaft nicht in der Lage sei, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sich Japan am Beginn des 21. Jahrhunderts konfrontiert sieht.

Unter anderem schlug die Kommission vor, landesweit ein System postgraduierter professioneller law schools einzuführen, die in der Lage wären, sowohl die Zahl als auch die fachliche Qualität der praxisorientierten Juristen zu erhöhen. Bis zum Jahre 2010 sollte die Zahl der Absolventen auf 3.000 pro Jahr angestiegen sein, wobei 80 % der Kandidaten eines Jahrganges das für die weitere Ausbildung und spätere Zulassung als Rechtsanwalt entscheidende Examen bestehen sollten. Die Qualität der Ausbildung sollte durch eine diskursive Unterrichtsmethode in kleinen Klassen gesichert werden, in denen neben den akademischen Lehrern auch Praktiker, also Richter, Staatanwälte und Rechtsanwälte, unterrichten sollten.

Die Empfehlungen haben unrealistisch hohe Erwartungen an die Reform der Juristenausbildung geweckt. Politisch einflussreiche institutionelle stakeholders wie der Oberste Gerichtshof, das Justizministerium und der Verband der Japanischen Anwaltskammern (Nichibenren) haben protektionistische Schritte unternommen, um die Zahl der Absolventen niedrig zu halten. Die jüngste Statistik weist 2.074 Absolventen des Examens bei einer Erfolgsquote von etwas über 25 % aus. Dies hat sich negativ auf die Einschätzung der law schools ausgewirkt, und Kritiker stellen bereits die Zukunft des neuen Ausbildungssystems in Frage.

Der Beitrag bestreitet die derzeitigen Schwachstellen in der Ausbildung, die namentlich durch die Festlegung der Zahl der erfolgreichen Absolventen verursacht werden, nicht, gibt aber zu bedenken, dass man die zahlreichen bereits errungenen Erfolge nicht aus dem Blick verlieren sollte. Auch wenn die Erfolgsquote weit unter den angestrebten 80 % liegt, ist sie gleichwohl wesentlich höher als die frühere Erfolgsquote von 2-3 % im alten System. Vor allem haben die law schools die Art und Weise, in der in Japan Recht unterrichtet wird, zum Vorteil aller fundamental verändert. Auch wenn das neue System noch nicht perfekt funktioniert, steht es doch auf einem soliden Fundament und hat Zahl und Qualität der Rechtsanwälte in Japan nachhaltig erhöht. Diese positiven Aspekte sollten im Vordergrund stehen, wenn über künftige Veränderungen in der Juristenausbildung nachgedacht wird.

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Veröffentlicht

2010-10-01

Zitationsvorschlag

G. P. McAlinn, Japanese Law Schools: “A Glass Half Full”, ZJapanR / J.Japan.L. 30 (2010), 225–237.

Ausgabe

Rubrik

Kürzere Abhandlungen