Decision on Trade Mark Law: “Converse II”

Autor*innen

  • Christopher Heath

Abstract

Das Obergericht für geistiges Eigentum hat am 27. April 2010 eine Entscheidung verkündet, in der es um die Warenzeichen des bekannten US-amerikanischen Herstellers von Freizeitkleidung und Schuhwerk „Converse“ geht. Das Obergericht hat festgestellt, dass der Import von Waren nach Japan, deren Warenzeichen mit einem in Japan verwendeten identisch sind, gesetzeswidrig ist, es sei denn, bei dem ausländischen und dem japanischen Inhaber der Warenzeichen handelt es sich eine rechtliche oder wirtschaftliche Einheit oder der japanische Warenzeicheninhaber hat die Qualität der nach Japan importierten Waren überwacht. Eine Revision ist beim Obersten Gerichtshof anhängig.

(d. Red.)

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Veröffentlicht

2010-10-01

Zitationsvorschlag

C. Heath, Decision on Trade Mark Law: “Converse II”, ZJapanR / J.Japan.L. 30 (2010), 247–254.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung