The New Japanese Insurance Act: Comparisons with Europe and Korea

Autor*innen

  • Souichirou Kozuka
  • Jiyeon Lee

Abstract

Zum 1. April 2010 wird das neue Versicherungsgesetz (Hoken-hô) in Kraft treten, welches das japanische Versicherungsrecht formell und inhaltlich umfassend modernisieren wird. Es ersetzt die vielfach veralteten Regeln zum Versicherungsrecht, die bisher im Handelsgesetz enthalten sind. Zugleich führt es wichtige neue Regelungen ein, die teils auf rechtsvergleichenden Vorarbeiten, teils auf der japanischen Versicherungspraxis beruhen.

Die Autoren beschreiben die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und analysieren dessen Entstehungsgeschichte und rechtspolitische Stoßrichtung. Dabei zeichnet sich das neue Gesetz insbesondere durch einen verstärkten Verbraucherschutz aus. Für ihre Analyse vergleichen die Autoren die japanischen Entwicklungen einerseits mit einem Gesetzesentwurf zur Versicherungsreform in Korea, der dort gegenwärtig im Parlament beraten wird, andererseits mit den Principles of European Insurance Contract Law (PEICL).

Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass das neue japanische Versicherungsgesetz viele Gemeinsamkeiten mit den Versicherungsrechten anderer Länder aufweist, was die Möglichkeit unterstreicht, gemeinsame Prinzipien des Versicherungsrechts zu identifizieren. Andererseits verbleiben auch Unterschiede, u.a. bei der Frage, auf welche Weise und in welchem Umfang Verbraucher zu schützen sind. Darüber hinaus spiegeln diese Unterschiede aber auch verschiedenen Gesetzgebungsstile wider.  

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Veröffentlicht

2009-10-01

Zitationsvorschlag

S. Kozuka, J. Lee, The New Japanese Insurance Act: Comparisons with Europe and Korea, ZJapanR / J.Japan.L. 28 (2009), 73–88.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen