Japanische Schiedsgerichtsbarkeit – Fünf Jahre nach der Reform

Autor*innen

  • Felix Burkei

Abstract

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schiedsverfahren (SVG und JCAA-SchO) entsprechen weitestgehend dem internationalen Standard. Die wesentlichen Kritikpunkte, die an der japanischen Schiedsverfahrenspraxis geäußert wurden, sind behoben worden. Eine gesetzliche Regelung der Vollstreckungsfähigkeit einstweiliger Anordnungen des Schiedsgerichts, von Mehrparteienschiedsverfahren und der Zulässigkeit ausländischer Schiedsrichter wäre gleichwohl wünschenswert. Die japanische Rechtsprechung trägt dazu bei, ein unterstützendes Klima für Schiedsverfahren zu schaffen. Um die tatsächliche Nutzung von Schiedsverfahren zu fördern, sind allerdings noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Japanische Unternehmen müssten häufiger auf JCAA-Schiedsklauseln hinwirken. Der häufigere Einsatz erfahrener ausländischer Schiedsrichter und die kontinuierliche Ausbildung japanischer Schiedsrichter können das Vertrauen in die Verfahrensgerechtigkeit stärken.  

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Veröffentlicht

2009-10-01

Zitationsvorschlag

F. Burkei, Japanische Schiedsgerichtsbarkeit – Fünf Jahre nach der Reform, ZJapanR / J.Japan.L. 28 (2009), 147–163.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen