Stimmungleichgewicht und Wahlrecht in Japan: Die Entscheidung des OGH vom 20. November 2013

Autor*innen

  • Yoshinori Shimamoto

Abstract

Der Oberste Gerichtshof Japans hat am 20. November 2013 eine Entscheidung zum Ungleichgewicht der Stimmen gefällt und darin die Unterhauswahl vom Dezember 2012 bestätigt. Wie schon in seinem Urteil aus dem Jahr 2011 zur letzten Unterhauswahl entschied das Gericht lediglich, dass die Aufteilung der Wahlkreise gegen das Gebot der Stimmgleichheit verstoße und sich die Wahl daher in einem verfassungswidrigen Zustand befand. Trotz des zwischen seiner letzten Entscheidung und der erneuten Wahl verstrichenen Zeitraums von einem Jahr und neun Monaten sei der verfassungsrechtlich angemessene Zeitraum für eine Reform noch nicht abgelaufen gewesen und die Wahl damit nicht verfassungswidrig. Der Gerichtshof stellte sich damit gegen zwei der vorinstanzlichen Entscheidungen des OG Hiroshima und seiner Zweigstelle Okayama, welche die Wahl nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für ungültig erklärt hatten. Der vorliegende Beitrag behandelt das Problem des Stimmungleichgewichts vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des OGH.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2014-08-01

Zitationsvorschlag

Y. Shimamoto, Stimmungleichgewicht und Wahlrecht in Japan: Die Entscheidung des OGH vom 20. November 2013, ZJapanR / J.Japan.L. 37 (2014), 251–268.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung