Comparative Law, Asian Law, and Japanese Law

Autor*innen

  • Luke Nottage

Abstract

Nach einer Periode der Selbstzweifel ist die Rechtsvergleichung als Disziplin in den vergangenen fünf Jahre zu neuem Leben erwacht. Zwar ist der überwiegende Teil der vergleichenden Arbeiten nach wie vor auf das „black-letter law“ – also das geschriebene, akademische Recht – fokussiert, aber selbst diese Art der Rechtsvergleichung gewinnt an Bedeutung für diejenigen, die Regelungspolitik gestalten. Einige Rechtsvergleicher haben aber auch bereits begonnen, verfeinerte theoretische und empirische Ansätze zu entwickeln. Diese neue Entwicklung bildet eine wachsende Herausforderung für den „asienbezogenen“ Zweig der Rechtswissenschaft („Asian law scholarship“), der bislang von den Schwierigkeiten der tradierten Rechtsvergleichung profitiert hatte. Inzwischen erscheint insbesondere für Untersuchungen zum japanischen Recht eine umfassendere Betrachtungsweise vielversprechender zu sein, die Japan in einen Kontext zur globalen wie auch zur europäischen Rechtsentwicklung stellt und das Land damit in gewisser Weise aus der „asiatischen“ Einbindung herauslöst.

(Die Redaktion)

Downloads

Veröffentlicht

2003-04-01

Zitationsvorschlag

L. Nottage, Comparative Law, Asian Law, and Japanese Law, ZJapanR / J.Japan.L. 15 (2003), 41–62.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen