The United Nations Convention on the Rights of the Child and Japan’s International Family Law including Nationality Law

Autor*innen

  • Yasuhiro Okuda

Abstract

Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit des japanischen Internationalen Familienrechts einschließlich des Staatsangehörigkeitsrechts mit der Kinderrechtskonvention der UNO aus dem Jahr 1989. Die Konvention enthält einige Vorschriften, die Kindern das Recht auf Staatsangehörigkeit und Eintragung der Geburt im Familienregister gewähren; andere Bestimmungen betreffen den Schutz Minderjähriger bei Adoption, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Entführungen mit Auslandsbezug. In den Berichten, die die japanische Regierung 1996 und 2001 der Kinderrechtskommission vorgelegt hat, leugnet sie Verletzungen der Konvention durch den japanischen Staat. Der Beitrag zeigt jedoch auf, daß das japanische Recht die genannten Sachverhalte nur unzureichend regelt und deshalb die Kinderrechtskonvention verletzt. Zur Veranschaulichung werden verschiedene Beispiele genannt: praktische Schwierigkeit bei der Anmeldung der Geburt eines Kindes durch nichtjapanische Eltern; Diskriminierung nichtehelicher Kinder beim Erwerb der japanischen Staatsangehörigkeit durch Geburt; fehlende Maßnahmen zur Verhinderung mißbräuchlicher Adoptionen; keine Hilfe bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und der Rückführung nach Japan entführter Kinder. Was die zuletzt erwähnten Probleme des internationalen Familienrechts betrifft, haben zahlreiche Länder die Haager Abkommen über Adoption und Kindesentführung sowie das Unterhaltsabkommen der UNO ratifiziert, denen Japan noch nicht beigetreten ist.

Downloads

Veröffentlicht

2003-04-01

Zitationsvorschlag

Y. Okuda, The United Nations Convention on the Rights of the Child and Japan’s International Family Law including Nationality Law, ZJapanR / J.Japan.L. 15 (2003), 87–110.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen