Insolvency Law Responses to a National Crisis: Great East Japan Earthquake and Guidelines for Individual Debtor Out-of-Court Workouts

Autor*innen

  • Stacey Steele
  • Chun Jin

Abstract

Der Beitrag ist die erste detaillierte Untersuchung der „Richtlinien für die außergerichtliche Novation bei Einzelschuldnern“ (fortan: Richtlinien) und ergänzt eine vorläufige Übersetzung der japanischen Originalversion ins Englische durch die Autoren. Unmittelbarer Auslöser für die Veröffentlichung der Richtlinien im August 2011 war die sog. „Doppelkreditkrise“, womit die Lage bezeichnet wird, in der sich einige Opfer des großen Erdbebens in Ostjapan befinden, die der doppelten Belastung ausgesetzt sind, bestehende Kredite zurückzahlen zu müssen und sich gleichzeitig um Mittel für ihren Lebensunterhalt und zum Wiederaufbau ihrer Unternehmen und Eigenheime bemühen müssen. Die Richtlinien sind darauf angelegt, natürlichen Personen (kojin) die Überwindung solch harter finanzieller Umstände zu erleichtern. Sie wurden rasch geschnürt und gelten seit dem 22. August 2011, aber bauen auf anderen, in Japan bestehenden außergerichtlichen Verfahren auf, die sich mit der Insolvenz von Unternehmen befassen, einschließlich der „Richtlinien für die außergerichtliche Novation bei Gläubigermehrheit“ (fortan: Unternehmensrichtlinien), des Verfahrens von Japans „Industrial Revitalization Commission“ und der „Enterprise Revitalization ADR Procedure“. Das Verfahren und der Wortlaut der Richtlinien basieren weitgehend auf den Unternehmensrichtlinien und enthalten Änderungen, um den Schwerpunkt der Richtlinien auf die Privatinsolvenz sowie ihren Bezug zu den Auswirkungen der Katastrophe widerzuspiegeln. Der Beitrag kommentiert die einzelnen Vorschriften der Richtlinien ausführlich und vergleicht sie mit den bereits bestehenden, förmlichen Insolvenzverfahren in Japan. Die Richtlinien spiegeln typisch japanische Techniken der Gesetzesabfassung und die Meinungsvielfalt unter den Verfassern wider. Einige Probleme waren wohl zu umstritten, um endgültige und definitive Antworten zu geben, andere scheinen absichtlich unklar belassen worden zu sein, um es den Marktteilnehmer zu überlassen, die Richtlinien an individuelle Fälle anzupassen.

 Der Beitrag untersucht auch die politische Dynamik und die Akteure, die auf die Schaffung der Richtlinien hingewirkt haben, und vertritt die Auffassung, dass deren eingeschränkter Erfolg nicht nur auf eine mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen ist. Zwar schätzt die Regierung, dass bis zu 20.000 Bürger zur Inanspruchnahme der Richtlinien berechtigt sind, tatsächlich haben aber nur sehr wenige sie bislang in Anspruch genommen: Obwohl über 2000 Beratungen stattfanden, wurden in den ersten zwölf Monaten nur 300 individuelle Fälle eingereicht. Der Beitrag untersucht den Stand der Umsetzung der Richtlinien und vertritt die Auffassung, dass solcherlei informelle Mechanismen trotz ihrer anfänglichen „Kinderkrankheiten“ in einem funktionierenden Insolvenzrechtssystem eine wichtige Rolle spielen müssten. Sie gäben den modernen japanischen Insolvenzverfahren zusätzliche Flexibilität und spiegelten die globalen Tendenzen im Umgang mit in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldnern wider. Japans Gerichte bauten ebenso auf einer Tradition der flexiblen Lösung praktischer Probleme auf, die sich aus bestimmten Umständen der Insolvenz ergeben, was sich für die Opfer der Katastrophe positiv auswirken sollte. Gläubiger haben angesichts der Tatsache, dass sie rechtlich keinesfalls zur Zustimmung zu einer Reduzierung oder einem Erlass der Schuld verpflichtet sind, bei der Anwendung der Richtlinien wenig zu verlieren. Jedoch gibt es vereinzelte Berichte, nach denen Kreditinstitute Novationen individuell mit den Schuldnern aushandeln und so vorteilhaftere Bedingungen erzielen, als sie im Rahmen der Richtlinien erreichbar wären. Möglicherweise werden sich Kreditinstitute in Zukunft mit gesellschaftlichem und politischem Druck konfrontiert sehen, die Katastrophenopfer über die Existenz der Richtlinien besser zu informieren und Ratenzahlungsvereinbarungen häufiger zuzustimmen.

(dt. Übers. durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2012-10-01

Zitationsvorschlag

S. Steele, C. Jin, Insolvency Law Responses to a National Crisis: Great East Japan Earthquake and Guidelines for Individual Debtor Out-of-Court Workouts, ZJapanR / J.Japan.L. 34 (2012), 43–70.

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Symposium