Die japanische Notstandsgesetzgebung

Autor*innen

  • Susanne Olberg

Abstract

Der  Erlass  zahlreicher  Anti-Terror-Maßnahmen  als  Reaktion  auf  die  Anschläge  des  11. September 2001 hat auch in Japan die alte Fragenach dem Verhältnis von Sicherheit  und Freiheit wieder aufleben lassen. Der japanische Gesetzgeber hat die Gefahren, welche  Maßnahmen  zum  Schutz  der inneren  Sicherheit für die freiheitlich demokratische  Grundordnung  in  sich  bergen,  im  Auge  behalten  und  sich  konsequenterweise für eine  differenzierte  Regelung  der  Voraussetzungen  für  den Eintritt  des  Notstandsfalles,  die  Zuständigkeit für diese Feststellung sowie Inhalt,  Dauer und Grenzen der notwendigen  Maßnahmen entschieden und dem Parlament entscheidende Befugnisse belassen.   

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Veröffentlicht

2008-10-01

Zitationsvorschlag

S. Olberg, Die japanische Notstandsgesetzgebung, ZJapanR / J.Japan.L. 26 (2008), 117–138.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen