Die japanische Notstandsgesetzgebung
Abstract
Der Erlass zahlreicher Anti-Terror-Maßnahmen als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat auch in Japan die alte Fragenach dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit wieder aufleben lassen. Der japanische Gesetzgeber hat die Gefahren, welche Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit für die freiheitlich demokratische Grundordnung in sich bergen, im Auge behalten und sich konsequenterweise für eine differenzierte Regelung der Voraussetzungen für den Eintritt des Notstandsfalles, die Zuständigkeit für diese Feststellung sowie Inhalt, Dauer und Grenzen der notwendigen Maßnahmen entschieden und dem Parlament entscheidende Befugnisse belassen.