Why Legal Transformation Assistance from Germany and Japan to Former East-Bloc Countries?

Autor*innen

  • Henrik Schmiegelow

Abstract

Die beiden führenden Denker der Offenen Gesellschaft, Karl Popper und Friedrich von Hayek, maßen dem Recht eine entscheidende Rolle bei der Transformation jeder Gesellschaft zu Demokratie und Marktwirtschaft bei. Popper verwies im Jahre 1992 auf das Beispiel Japans, das 1887 den deutschen BGB-Entwurf als Muster des Rechts­rahmens für seine schnelle Modernisierung gewählt hatte, und empfahl Rußland, sich für seine Transformation ebenfalls am kodifizierten deutschen oder französischen Zivilrecht zu orientieren. Hayek veröffentlichte sein „Recht, Gesetzgebung und Frei­heit“ im Jahre 1973 in den USA, zu einer Zeit, als das Recht jenseits des Horizonts amerika­nischer Entwicklungs­ökonomik und die Klage amerikanischer Rechts­wissen­schaftler über das Fehlen einer Theorie der Rolle des Rechts in wirtschaftlicher Ent­wicklung weit ver­breitet waren. In den neunziger Jahren trat die Institutionen­ökonomik mit der Erkenntnis hervor, daß verbindliche Verträge (Coase) und ver­läß­liche Rechts­rahmen für Märkte (North) wirtschaftliche Trans­aktions­kosten reduzieren.

Unterhalb des Niveaus philosophischen Diskurses über die westliche Werte­gemein­schaft entbrannte jedoch ein „war of advice“ unter westlichen Transformations­be­ratern. Aus den USA flossen massive Ressourcen, um die Rechtssysteme der früheren Ost­block­staaten umzuschreiben. Einige amerikanische Autoren mißdeuteten Hayek, ver­wandten eindrucksvolle quantitative Darstellungsmittel und präsentierten die auf­sehen­erregende Schlußfolgerung, daß Common Law-Länder besser für Trans­forma­tionshilfe qualifi­ziert seien als Länder mit kodifiziertem Zivilrecht römischer Tradition. Die eigenen quantitativen Mittel widerlegten jedoch die Schlußfolgerung, indem sie unerwartet positive Ergebnisse für die Qualität der Rechtssysteme der Länder des sog. deutschen Rechtskreises zu Tage brachten.

Währenddessen leisteten Deutschland und Japan unbeirrt Transformationshilfe in behutsamer, dem Nachfragesog folgender anstatt Angebotsschub ausübender Weise, und mit sehr viel geringerem finanziellen Aufwand. Japan konzentrierte sich auf Süd­ostasien, Deutschland auf Osteuropa, die frühere Sowjetunion und China. Anfäng­lich setzten sich amerikanische Vorlagen zumeist in Finanz- und Wirtschafts­regu­lierungen durch, während bei Zivil- und Handelsgesetzbüchern vorwiegend deutsche bzw. japa­nische Beratung nachgefragt wurde. Intensiver institutioneller Wett­bewerb zwischen Geberländern westlicher Transformationshilfe hält jedoch auf allen Rechtsgebieten unvermindert an.

Mit ihrer gemeinsamen Erfahrung der eigenen Nachkriegstransformation und Re­integration in die westliche Wertegemeinschaft haben Deutschland und Japan be­merkens­wert ähnliche außenpolitische Gründe, sich auf diesem Feld zu engagieren. Ein Rückblick auf die Wirtschaftsgeschichte der Nachkriegszeit macht deutlich, daß die sofortige Möglichkeit, mit den fortgeltenden, von planwirtschaftlichem Wildwuchs be­freiten Zivil- und Handelsgesetzbüchern zu arbeiten, eine notwendige Bedingung für die „Wirtschaftswunder“ beider Länder war. Neue Verfassungen, Währungs- und Preis­reformen, funktionierende Banksysteme, eine hohe Sparneigung der Haushalte und vor­han­dene Technologien waren weitere Faktoren. Auch aus rechtspolitischer Sicht kön­nen beide Länder als wertvolle Quellen rechtlicher Transformationsberatung gelten. Seit Überwindung des positivistischen Dogmatismus wirken Gesetzesrecht und richter­liche Rechtsfindung in beiden Ländern so aufeinander ein, daß wirtschaftliche und soziale Anliegen immer wieder auf besonders hohem Niveau austariert werden. Richterliche Rechtsfindung in England, Deutschland, Japan und den USA ist funktional äquivalent. In Common Law-Ländern wächst die Bedeutung des Gesetzesrechts, in Kodexländern die der Rechtsprechung. Die Konvergenz ist offensichtlich. Eine ehr­würdige amerika­nische Philosophie, eine immer wieder überraschend fruchtbare deut­sche Realität und eine herausragend erfolgreiche japanische Wirtschaftsstrategie legen die Schluß­folge­rung nahe, daß Pragmatismus keine schlechte Leitlinie für recht­liche Trans­forma­tions­hilfe ist.

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Veröffentlicht

2006-10-01

Zitationsvorschlag

H. Schmiegelow, Why Legal Transformation Assistance from Germany and Japan to Former East-Bloc Countries?, ZJapanR / J.Japan.L. 22 (2006), 5–38.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen