Medical Error as Reportable Event, as Tort, as Crime: A Transpacific Comparison (Updated Version)
Abstract
In allen Ländern gibt es Bestrebungen, die Zahl der Opfer ärztlicher Kunstfehler zu senken; aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Strukturen werden diese Bemühungen auf verschiedenen Wegen umgesetzt. Der Beitrag vergleicht rechtliche und institutionelle Reaktionen auf Probleme der Patientensicherheit in den Vereinigten Staaten und Japan und geht dabei auf Entwicklungen im Zivilrecht (u.a. die Verwertbarkeit interner Krankenhausdokumente), in der Verwaltungspraxis (wie etwa Systeme zur Berichterstattung bei Kunstfehlern) und – von besonderer Bedeutung in Japan – im Strafrecht ein. In den Vereinigten Staaten herrscht ein starker Wettbewerb um Rechtsstreitigkeiten bei ärztlichen Kunstfehlern. Dem Schadensersatzrecht kommt eine zentrale Position zu. Akkreditierungsverfahren für Krankenhäuser spielen eine wichtige Rolle bei der Qualitätskontrolle im medizinischen Bereich; peer review ist relativ gut entwickelt.
In Japan wird die Ärzteschaft, wenngleich Rechtsstreitigkeiten nach Kunstfehlern zunehmen, von den Versicherungsprämien für Kunstfehler (stabilisiert durch ein landesweites, vom medizinischen Fachgebiet unabhängiges Risiko-Pooling) nicht in gleichem Maße getroffen wie ihre Kollegen in den USA. Der Druck, der auf Krankenhäuser durch Zivilprozesse und durch die Organisationen zur Akkreditierung von Krankenhäusern ausgeübt wird, ist geringer; peer review und Berufsdisziplin sind schwach ausgeprägt. Jedoch verlangen demokratische Gesellschaften nach öffentlicher Verantwortung; die relative Schwäche anderer Strukturen im medizinischen Bereich führte dazu, daß das Strafrechtssystem, verstärkt durch die Medien, das letzte Mittel ist, um Ärzte zur Verantwortung zu ziehen. Nur wenige würden behaupten, daß Polizei und Staatsanwälte zur medizinischen Qualitätskontrolle, die ihnen ihre Verantwortung zur Durchsetzung des Strafgesetzes aufgedrängt hat, gut geeignet wären. Die strafrechtliche Behandlung medizinischer Fälle hat Japan in zweifacher Hinsicht Vorteile gebracht. Zunächst diente sie als Warnung, die dazu beitrug, die Ärzteschaft zur Vornahme interner Systemverbesserungen und zur Unterstützung des innovativen „Modellprojektes“ des Gesundheitsministeriums anzuregen, bei dem neutrale Experten Fälle ärztlichen Fehlverhaltens untersuchen. Zweitens dürften die drohende Präsenz des Strafrechts, Informanten innerhalb der Krankenhäuser und die unbarmherzige Medienberichterstattung dazu führen, daß die tief verankerte Praxis japanischer Ärzte und Krankenhäuser, Kunstfehler gegenüber Patienten zu verschleiern, langsam zurückgeht.
(Übersetzung durch d. Red.)