Staatshaftung für Asbestschäden. Zur Entscheidung des Distriktgerichts Tokyo vom 5. Dezember 2012

Autor*innen

  • Moritz Bälz
  • Hiroki Kawamura

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beitrag behandelt eine Entscheidung des Distriktgerichts Tokyo vom 5. Dezember 2012 in einem vielbeachteten Asbesthaftungsfall. Ehemalige Baubeschäftigte hatten sowohl vom japanischen Staat als auch von verschiedenen Unternehmen der Asbestindustrie Schadenersatz für Krankheiten verlangt, welche sie auf Asbestexpositionen während diverser Bauprojekte zurückführten. Das Gericht gab der Staatshaftungsklage teilweise statt, da das Arbeitsministerium es rechtswidrig unterlassen habe, seine Regelungskompetenz im Bereich des Arbeitsschutzes angemessen wahrzunehmen. Dagegen wies das Gericht die Klage gegen die Unternehmen ab, da die Voraussetzungen einer gemeinschaftlich begangenen unerlaubten Handlung nicht bewiesen seien. Der Beitrag stellt zunächst den Hintergrund der Entscheidung dar, skizziert sodann die Kernpunkte der Entscheidung und schließt mit einigen kritischen Anmerkungen.

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Veröffentlicht

2013-12-01

Zitationsvorschlag

M. Bälz, H. Kawamura, Staatshaftung für Asbestschäden. Zur Entscheidung des Distriktgerichts Tokyo vom 5. Dezember 2012, ZJapanR / J.Japan.L. 36 (2013), 117–142.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen