Recent Legislative Development of ADR in Japan

Autor*innen

  • Motoko Yoshida

Abstract

Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von alternativen Streitschlichtungsverfahren (Saibangai funsô kaiketsu tetsuzuki no riyô no sokushin ni kansuru hôritsu) wurde am 19. November 2004 vom japanischen Parlament verabschiedet und am 1. Dezember 2004 verkündet. Es soll am 31. Mai 2007 in Kraft treten. Der Beitrag befaßt sich mit den Hintergründen, der Entstehungsgeschichte und dem Inhalt dieses Gesetzes.

Seit langem bestehen in Japan Verfahrensmechanismen, die darauf abzielen, einen Streitfall auf eine Art zu lösen, die einer einvernehmlichen Entscheidung der beiden Parteien am nächsten kommt, so etwa der Vergleich (wakai) oder die Mediation (chôtei); auch das Schiedsverfahren (chûsai) läßt sich insoweit anführen. Jedoch waren alternative Schlichtungsverfahren in Japan nicht immer gut angesehen. Einerseits vertrauen Japaner tendenziell eher auf das Gerichtsverfahren (oder allgemein auf Gerichte) und sehen darin den wichtigsten Weg, um zivilrechtliche Streitigkeiten beizulegen. Andererseits beschweren sich an Gerichtsprozessen Beteiligte oft über das zeitraubende Verfahren und den komplizierten Zugang zum Gericht, weshalb die Zahl streitiger Verfahren in Japan im internationalen Vergleich bislang gering ist. In der Praxis wuchs deshalb die Bedeutung alternativer Schlichtungsverfahren als rechtlich anerkannte Ergänzung zu gerichtlichen Verfahren vor allem für Verfahren mit flexiblen Abläufen. Auch wurden Theorienmodelle für Streitschlichtungssysteme entwickelt. Heute sind in Japan die Vorteile alternativer Streitbeilegung anerkannt, so etwa die Möglichkeit, Streitigkeiten unter Wahrung der Privatsphäre und von Geschäftsgeheimnissen beizulegen, Zeit und Kosten einzusparen, die Expertise selbst ausgewählter Fachleute einzubringen und eine umfassende Regelung aller Umstände zu erzielen. Einige Probleme bestehen jedoch nach wie vor. Noch immer ist sich die Bevölkerung der Existenz und der Bedeutung der alternativen Streitbeilegung nicht hinreichend bewußt, und für Bürger ist der Bereich privater Streitbeilegung teilweise intransparent, wodurch es an Vertrauen fehlt.

Um diese Probleme anzugehen, wurde eine Diskussionsgruppe zum Thema eingesetzt, die im August 2003 einen Zwischenbericht veröffentlichte, zu dem sie die Meinung von Wissenschaftlern und Praktikern einholte. Inhalt des Berichtes waren etwa Vorschläge für die Entwicklung von Regeln für Mediationsverfahren oder für die Einführung einer Verjährungsunterbrechung beim Einsatz alternativer Streitschlichtungsverfahren. Am umstrittensten war die Frage, ob ein System eingeführt werden sollte, mit dem die japanische Regierung den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf bescheinigt. Die Mehrheit der Diskussionsgruppe befürwortete schließlich die gesetzliche Einführung eines solchen Bescheinigungssystems, was zur Einbringung des hier besprochenen Gesetzes führte.

Der erste Gesetzesabschnitt enthält allgemeine Regeln, die für alle Prozesse alternativer Streitbeilegung Anwendung finden. So muß etwa eine gerechte, den Umständen entsprechende Durchführung gewährleistet sein, die dem Interesse der Beteiligten, eine autonome Entscheidung zu treffen, gerecht wird. Der zweite Abschnitt, der nur auf die Streitbeilegung unter Privaten anwendbar ist, regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erlangung der Bescheinigung des Justizministers darüber, daß ein geschäftlicher Anbieter das Streitschlichtungsverfahren ordnungsgemäß durchführt. Der dritte Abschnitt legt schließlich die besonderen Wirkungen (z.B. Verjährungsunterbrechung) der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei Vorliegen der Anerkennung des Justizministers fest.

Das Gesetz verwirklicht die Vorschläge der Diskussionsgruppe jedoch nur teilweise. Beispielsweise werden die dort vorgesehenen Regeln für Mediationsverfahren nicht festgeschrieben, und auch über die Durchsetzbarkeit von Ergebnissen alternativer Streitschlichtungsverfahren wurde nicht entschieden. In diesen Bereichen besteht also nach wie vor Handlungsbedarf.

(Zusammenfassung durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2005-10-01

Zitationsvorschlag

M. Yoshida, Recent Legislative Development of ADR in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 20 (2005), 193–207.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen