Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

Autor*innen

  • Gerald Spindler
  • Lars Klöhn

Abstract

I.   Einleitung
II.   Die Angebotspflicht beim regulären Delisting
1.  Bedeutung der neuen Grundsätze
2.  Dogmatische Grundlage der Angebotspflicht
3.  Zusammenfassung
III.   Die Kompetenz der Hauptversammlung und das nötige Quorum
IV.  Paradigmenwechsel: Abfindung statt materiell-rechtlicher Beschlusskontrolle
V.   Die Überprüfung des Ausstiegsangebotes im Spruchverfahren

Mit dem Delisting-Urteil des BGH in der Sache „Macrotron“ vom 25.11.2002 hat der BGH  einen weiteren Meilenstein im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft gesetzt. Neben zahlreichen Praxisfragen, vor allem der Übertragbarkeit auf andere Fallkonstellationen, ist aus  dogmatischer und rechtsvergleichender Sicht vor allem der verfassungsrechtliche Bezug der Entscheidung von Interesse. Denn der Gerichtshof stützt seinen Spruch im wesentlichen auf die  Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktie als Teil des verfassungsrechtlich geschützten  Eigentums. Der folgende Beitrag setzt sich im Hinblick auf diese Fragen kritisch mit dem Urteil  auseinander und beleuchtet insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Entscheidung.

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Veröffentlicht

2003-10-01

Zitationsvorschlag

G. Spindler, L. Klöhn, Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft, ZJapanR / J.Japan.L. 16 (2003), 75–100.

Ausgabe

Rubrik

Symposium