The Japanese Approach to the Regulation of Human Cloning

Autor*innen

  • Tade Matthias Spranger

Abstract

Das Klonen von Menschen mit all seinen rechtlichen und ethischen Implikationen wird zur Zeit fast überall in der Welt diskutiert und ist dabei heftig umstritten. Der Bei­trag befaßt sich mit dem rechtlichen Ansatz zur Lösung dieses Problems in Japan.

Am 30. November 2000 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz erlas­sen, das bestimmte technische Verfahren im Zusammenhang mit dem Klonen von Men­schen verbietet. Der Autor stellt die einzelnen Regelungen des Gesetzes vor und weist dabei auf verschiedene Detailprobleme hin. So enthalte die Regelung kein allum­fas­sendes Verbot des Klonens von Men­schen, sondern verbiete nur einzelne konkrete tech­nische Verfahren. Dies sei grundsätzlich der richtige Weg bei einer Regu­lierung. Pro­ble­ma­tisch sei aber zum Beispiel, daß nicht klar hervorgehe, ob auch der Umgang mit Stammzellen vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfaßt sei. Ferner sei es vom Stand­punkt des deutschen Verfassungsrecht aus betrachtet bedenklich, daß wichtige Ein­zel­heiten des Gesetzes in Japan der Bestimmung durch Richtlinien der zuständigen Ver­waltungs­behörde überlassen würden.

Der Beitrag prüft darüber hinaus, inwieweit dieses Gesetz mit bestehendem inter­nationalem Recht in Einklang steht und erörtert dessen Verhältnis zur Deklara­tion der UNESCO und zur Konvention des Europarates. Nach Meinung des Verfassers ist es in jedem Fall ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Beurteilung von Techniken, die im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen stehe und ein bedeutender Sti­mu­lus für die weitere Dis­kussion.

(die Red.)

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Veröffentlicht

2002-04-01

Zitationsvorschlag

T. M. Spranger, The Japanese Approach to the Regulation of Human Cloning, ZJapanR / J.Japan.L. 13 (2002), 174–184.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen