Case Law Trends in Japanese Insurance Law and Their Impact on the Japanese Insurance Act 2008 – Structure of the Act and Anti-Fraud Issues

Autor*innen

  • Kōji Kinoshita

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Das japanisches Versicherungsgesetz von 2008 (im folgenden „das Gesetz“), ist knapper als die entsprechenden Gesetzeswerke in wichtigen europäischen Staaten. Der Beitrag versucht den geringeren Umfang zu erklären, indem er die Diskussion während der Gesetzesvorbereitung, den Einfluss der Schuldrechtsreform, die Praxis der Finanzaufsicht und, insbesondere, die Entwicklungen der Rechtsprechung auf dem Gebiet des japanischen Versicherungsrechts untersucht. Das Gesetz erhält nur wenige Vorschriften, die nur für bestimmte Versicherungsarten anwendbar sind. Der Vertragsfreiheit wurde Vorrang eingeräumt, um die Produktinnovation und die Flexibilität in der Versicherungswirtschaft zu fördern. Anders als in der EU, gibt es in Japan noch heute eine Produktkontrolle ex ante. Aber deswegen sind Versicherungsprodukte in Japan seit 1995 sehr diversifiziert. Der dominante Einfluss der Aufsichtsbehörde hat verhindert, dass Regeln zu den privatrechtlichen Produktinformationspflichten in das Gesetz aufgenommen wurden. Das Gesetz enthält nur wenige Spezialregeln, wo die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts anwendbar sind. Es war schwierig, einen weitergehenden Schutz der schwächeren Parteien in das Gesetz aufzunehmen, bevor die Schuldrechtsreform begonnen wurde. Nun hat, nach Inkrafttreten des Gesetzes, das Obergericht Tokyo versucht, in die Angemessenheitskontrolle einer AVB-Klausel (betreffend den Verzug mit der Zahlung von Versicherungsprämien) ein höheren Niveau des Verbraucherschutz zu bringen. Das Schutzniveau für die schwächere Partei in Japan wird von der Aufsichtspraxis und der Rechtsprechung bestimmt. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unterscheidet bei den Auslegung von AVB-Klauseln nicht zwischen Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen. Die größte Fallgruppe in der japanischen Rechtsprechung zum Versicherungsrecht betrifft die arglistige Beanspruchung von Versicherungsleistungen. Gegen derartige Ansprüche macht der Versicherer Einwendungen aufgrund verschiedener AVB-Klauseln geltend, gemäß denen Versicherer die Leistung unter leicht zu erfüllenden Voraussetzungen ablehnen zu können. Aber in solchen Fällen legen die Gerichte die AVB-Klauseln häufig einschränkend aus. Versicherer haben die Ansicht vertreten, dass der Versicherte oder der Bezugsberechtigte die Zufälligkeit des versicherten Ereignisses beweisen müsse. In den Jahren zwischen 2004 und 2007 hat aber der Oberste Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Beweislast insoweit beim Versicherer liegt. Die strenge Linie des Obersten Gerichtshofs war eine natürliche Reaktion auf einen umfangreichen Skandal. Die Finanzaufsicht hatte seit 2005 zahlreiche Fälle aufgedeckt, in denen entweder vorsätzlich oder fahrlässig Versicherungsleistungen rechtswidrig nicht gezahlt wurden. Dies war ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für die Versicherungswirtschaft, um den Gesetzgeber um die Aufnahme eines Abwehrrechts ins Gesetz zu bitten. Als Ausnahme wurde lediglich ein Kündigungsrecht des Versicherers wegen gravierender Gründe in das Gesetz aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine halbzwingende Vorschrift, womit man einen Schutz gegenüber einer exzessiven Verteidigung des Versicherers schaffen wollte. Die Entwicklung der Rechtsprechung bei der Betrugsbekämpfung war geprägt durch die übermäßige Verteidigung der Versicherer. Es wäre deshalb missverständlich, das Verhalten der Gerichte als ‘richterlichen Aktivismus’ zu bezeichnen. Ob der Verbraucherschutz unter dem Gesetz weiter gestärkt werden würde, kann niemand voraussehen, ohne die Prioritäten der Finanzaufsicht und das Ergebnis der Schuldrechtsreform zu berücksichtigen.

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Veröffentlicht

2013-12-01

Zitationsvorschlag

K. Kinoshita, Case Law Trends in Japanese Insurance Law and Their Impact on the Japanese Insurance Act 2008 – Structure of the Act and Anti-Fraud Issues, ZJapanR / J.Japan.L. 36 (2013), 165–202.

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Abhandlungen