Rechtliche Aspekte der Kindesmisshandlung und des Kindesmissbrauchs in Japan

Autor*innen

  • Shintarō Koike

Abstract

Der Beitrag stellt rechtliche Maßnahmen gegen Kindesmisshandlung und -missbrauch vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesreformen vor. Ausgehend von den gesetzlich definierten vier Formen der Kindesmisshandlung – körperliche Misshandlung, sexuelle Misshandlung, Vernachlässigung und seelische Misshandlung – werden die verschiedenen Maßnahmen, die den Kindesberatungsstellen im Falle einer Kindesmisshandlung zur Verfügung stehen, dargestellt. Die Beratungsstellen werden dabei aufgrund einer Anzeige tätig, wobei der Beitrag auch die praktischen Probleme beleuchtet, die trotz der bestehenden Anzeigepflicht fortbestehen. Die behördliche Feststellung der Kindesmisshandlung, die Inobhutnahme des Kindes bei Gefahr für das Kindeswohl, die Untersuchung des Falles durch die Kinderberatungsstellen sowie als letztes Mittel die Unterbringung des Kindes bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim werden auch in Hinblick auf ihre praktische Effizienz und unter Heranziehung statistischer Daten untersucht. Ferner wird als zivilrechtliche Maßnahmen auf den Entzug bzw. die Suspendierung des elterlichen Sorgerechts vor dem Hintergrund der Reform des Vormundschaftsrechts eingegangen. Schließlich erfolgt ein Ausblick auf die strafrechtliche Verfolgung von Kindesmisshandlungen, wobei insbesondere auf die Schwierigkeiten in Hinblick auf die Strafbarkeit von sexuellen Misshandlungen verwiesen wird.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2012-04-01

Zitationsvorschlag

S. Koike, Rechtliche Aspekte der Kindesmisshandlung und des Kindesmissbrauchs in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 33 (2012), 87–97.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen