Information Technology and Company Law in Japan

Autor*innen

  • Masao Yanaga

Abstract

Mit Blick auf die neuen elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien gibt der Beitrag einen knappen Überblick über die neuesten gesellschaftsrechtlichen Entwicklungen im Recht der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Japan. Seit der Reform des Handelsgesetzes und des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom November 2001 ist es japanischen Kapitalgesellschaften erlaubt, ihre Geschäftsbücher in elektronischer Form zu führen. Gleiches gilt für die Satzung der Gesellschaft, vorausgesetzt, daß diese mit einer elektronischen Unterschrift versehen wird, die der persönlichen gleichwertig ist. Mitteilungen an die Aktionäre, insbesondere die Einladung zur Hauptversammlung, können in elektronischer Form versandt werden, vorausgesetzt, der betreffende Aktionär hat seine Zustimmung erteilt. Diese können sich in gleicher Weise an die Gesellschaft wenden. Insbesondere ist eine elektronische Stimmabgabe für die Hauptversammlung zulässig.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2002-10-02

Zitationsvorschlag

M. Yanaga, Information Technology and Company Law in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 14 (2002), 41–52.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen