Unternehmenshaftung in der Massenkonsumgesellschaft aus Sicht des japanischen Zivilrechts

Autor*innen

  • Yasuto Imanishi

Abstract

Die japanische Regierung stellt sich heute auf eine Ordnungspolitik um, die möglichst gering in wirtschaftlichen Prozesse eingreift. Bei dieser Politik gelten die privatrechtlichen Grundsätze der Selbstbestimmung und der Selbsthaftung für die Vertragsparteien. Die verschiedenen Verbraucherschadensfälle sind eigentlich daraus entstanden, daß es in der damaligen Situation selten möglich war, solche Grundsätze zu berücksichtigen. Aber ist die Situation durch die neuen Gesetze tatsächlich geändert worden? Sie hat sich sicherlich verbessert. Hierdurch wird eine besondere Haftung des Unternehmers wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei zahlreichen Finanz-geschäften von Verbrauchern begründet, allerdings nicht bei Warentermingeschäften. Hinsichtlich des Verbrauchervertrages muss man dem Verbraucher allerdings ein gesetzliches Anfechtungsrecht wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten geben. Sonst besteht weiterhin ein Unterschied zwischen Verbraucher und Unternehmer in Bezug auf Informationen und die Verhandlungsposition beim Vertragsabschluss. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Deliktshaftung des Unternehmers in der Rechtsprechung als Mittel zur Vertragsaufhebung fungiert hat.

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Veröffentlicht

2002-10-02

Zitationsvorschlag

Y. Imanishi, Unternehmenshaftung in der Massenkonsumgesellschaft aus Sicht des japanischen Zivilrechts, ZJapanR / J.Japan.L. 14 (2002), 209–218.

Ausgabe

Rubrik

Symposium