Der Schuldrechtsreform-Entwurf: Eine Bewertung

Autor*innen

  • Marc Dernauer

Abstract

Mit dem Zwischenentwurf ist nach mehrjährigen Beratungen von der japanischen Schuldrechtsreformkommission im Februar 2013 ein erster Entwurf für eine große Reform des Schuldrechts vorgestellt worden. Dieser wurde von der interessierten Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Unter anderem fand im Februar 2014 in Tōkyō ein vom Institut für Rechtsvergleichung in Japan der Chūō Universität und von der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV) veranstaltetes Symposium statt. Im März 2015 ist ein auf diesem Zwischenentwurf basierender, aber umfangreich überarbeiteter Gesetzentwurf zur Reform des Schuldrechts ins japanische Parlament eingebracht worden. Der vorliegende Beitrag beruht auf einem auf dem Symposium gehaltenen Vortrag, berücksichtigt aber zudem die nachfolgenden Änderungen und bewertet den aktuellen Reformentwurf insgesamt. Dazu gibt er einen Überblick über die einzelnen Reformvorschläge und erläutert anhand zahlreicher Beispiele, ob und inwieweit der Reformentwurf die Ziele der Reform, eine größere Bürgerfreundlichkeit sowie eine Modernisierung des Zivilgesetzes herbeizuführen, verwirklicht. Hinsichtlich des Ziels der gesteigerten Bürgerfreundlichkeit kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Zivilgesetz durchaus verständlicher werden würde, wenn auch in erster Linie für den juristischen Fachmann. Dies sei aber positiv zu bewerten. Hinsichtlich des Ziels der Modernisierung wird darauf hingewiesen, dass der Reformentwurf für eine Reihe von praktisch bedeutsamen Rechtsfragen (z.B. Kaufgewährleistung, Forderungsabtretung, Kontrolle von AGB) sinnvolle und häufig auch gelungene Neuregelungen vorsehe. Allerdings betreffe der überwiegende Teil der Reformvorschläge nur geringfügige Änderungen ohne große Auswirkungen auf die geltende Rechtslage. Kritisch wird angemerkt, dass der Reformentwurf wichtige Punkte nicht berücksichtige. So sei es bedauerlich, dass weder eine Integration noch eine bessere Abstimmung der zahlreichen Sondergesetze, die insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes, des Privatanlegerschutzes und der Immobilienmiete existierten, mit den Regelungen des Zivilgesetzes vorgesehen sei. Nicht angetastet würden auch die zahlreichen verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen der Vertragskontrolle in Sondergesetzen. Zusammen genommen führe die Parallelregulierung durch privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Sondergesetze neben den zivilgesetzlichen Regelungen zu einem inkohärenten und überregulierten Vertragsrecht. Zudem würden auch wichtige Regelungen innerhalb des Zivilgesetzes nicht hinreichend aufeinander abgestimmt. Schließlich würden auch einige Neuregelungen im Zivilgesetz zu kurz greifen und einige zivilrechtliche Bereiche nur unzureichend geregelt. Insgesamt betrachtet stelle der Reformentwurf für Japan dennoch einen Fortschritt dar. Aus rechtsvergleichender und europäischer Sicht betrachtet allerdings enthielte er nicht viel Neues und nur weniges, das sich als Modell für Reformen in Europa anbiete.

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Veröffentlicht

2015-07-27

Zitationsvorschlag

M. Dernauer, Der Schuldrechtsreform-Entwurf: Eine Bewertung, ZJapanR / J.Japan.L. 39 (2015), 35–72.

Ausgabe

Rubrik

Symposium