New Rules on Corporate Governance in Japan

Autor*innen

  • Toshiaki Nakada
  • Thomas Witty

Abstract

Die jüngste Reform des japanischen Gesellschaftsgesetzes, die am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist, hat zwei auch für ausländische Investoren wichtige Änderungen mit sich gebracht. Zum einen ist eine neue Organisationsform für die japanischen Aktiengesellschaften geschaffen worden: die Gesellschaft mit einem Prüfungs- und Aufsichtsausschuss (kansa to iin-kai setchi kaisha). Im Mittelpunkt dieser Organisationsform steht der besagte Ausschuss, der als das wichtigste Überwachungsorgan der Gesellschaft agiert. Da der Ausschuss jedoch Fragen der Ernennung und Entlohnung der Mitglieder des Verwaltungsrates jedoch nur kursorisch prüft, müssen japanische Unternehmer nicht fürchten, dass diese Entscheidungen von einem Organ abhängen, das mit unabhängigen Mitgliedern besetzt ist. Da die Ausschussmitglieder zugleich Mitglieder des Verwaltungsrates sind, löst die neue Organisationsform auch das Problem, das den tradierten Prüferausschuss behindert, dessen Mitglieder nicht dem Verwaltungsrat angehören: den Mangel an Einfluss auf den Verwaltungsrat. Die zweite wichtige Änderung ist eine striktere Neufassung der Definition des unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedes und des unabhängigen Prüfers.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2015-07-27

Zitationsvorschlag

T. Nakada, T. Witty, New Rules on Corporate Governance in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 39 (2015), 199–208.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen