Der gesetzliche Erbteil nichtehelicher Kinder – Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 4. September 2013

Autor*innen

  • Atsuko Kimura
  • Gabriele Koziol

Abstract

Am 4. September 2013 sprach der japanische OGH in einem Beschluss aus, dass Art. 900 Nr. 4 S. 2 Hs. 1 ZG, der den gesetzlichen Erbteil nichtehelicher Kinder mit der Hälfte des Erbteils ehelicher Kinder festsetzte, verfassungswidrig ist. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die relevanten Regelungen des japanischen Erbrechts, zeichnet die Entstehungsgeschichte von Art. 900 Nr. 4 ZG und verschiedene Reformbestrebungen in der Vergangenheit nach und referiert den Stand von Lehre und Rechtsprechung bis 2013. Anschließend werden Sachverhalt und Entscheidungsgründe des OGH-Beschlusses von 2013 ausführlich dargestellt, gefolgt von einer eingehenden Analyse der Entscheidung unter anderem auch im Hinblick darauf, ob dem Beschluss ein Wandel des Familienbilds zugrunde liegt, wobei auf verschiedene Ansichten in der Lehre Bezug genommen wird. Der OGH-Beschluss von 2013 hat zwar zur Beseitigung der Diskriminierung nichtehelicher Kinder hinsichtlich des gesetzlichen Erbteils geführt, eine Reihe von Bestimmungen des ZG und des Familienregistergesetzes unterscheiden jedoch nach wie vor zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Der Beitrag untersucht abschließend die verschiedenen Regelungen im Lichte des OGH-Beschlusses von 2013 und gibt einen Ausblick auf mögliche Reformen.

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Veröffentlicht

2015-07-27

Zitationsvorschlag

A. Kimura, G. Koziol, Der gesetzliche Erbteil nichtehelicher Kinder – Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 4. September 2013, ZJapanR / J.Japan.L. 39 (2015), 233–259.

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Rubrik

Rechtsprechung