Die Corporate Governance der dokuritsu gyōsei hōjin. Eine deutsche Perspektive

Autor*innen

  • Klaus Gresbrand

Abstract

Die dokuritsu gyōsei hōjin (DGH) ist eine an die britische agency angelehnte Rechtsform des japanischen Verwaltungsrechts. Als Gegenentwurf zu den skandalträchtigen Sonderkörperschaften (tokushū hōjin) konzipiert, erlebt das DGH-System nunmehr – rund fünfzehn Jahre nach seiner Einführung – eine umfassende Reform.

Unter Berücksichtigung der im April 2015 in Kraft getretenen Änderungen vermittelt der vorliegende Beitrag eine Einführung in die Entstehungsgeschichte und das Recht der DGH, insbesondere ihrer Corporate Governance, und kontrastiert das DGH-System mit kurzen Einschüben zum Recht der deutschen Anstalt öffentlichen Rechts. Auf die regionale DGH (chihō dokuritsu gyōsei hōjin), die auf der Ebene der japanischen Präfekturen angesiedelt ist, wird in diesem Beitrag nicht näher eingegangen.

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Veröffentlicht

2015-12-08

Zitationsvorschlag

K. Gresbrand, Die Corporate Governance der dokuritsu gyōsei hōjin. Eine deutsche Perspektive, ZJapanR / J.Japan.L. 40 (2015), 59–97.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen