Of Activist Mayors and Nuclear Reactors. The Ōsaka v Kansai Electric Saga and Japan’s Curious Regime Governing Shareholder Access to Minutes of Board Meetings

Autor*innen

  • Alan K. Koh
  • Eiji Takahashi

Abstract

Aktionäre japanischer Aktiengesellschaften haben bestimmte Informationsrechte, deren konkrete Ausgestaltung von der jeweiligen Organisationsverfassung der Gesellschaft abhängt. Bei Gesellschaften mit einem Verwaltungsrat (torishimari yakkai) haben die Aktionäre ein Recht auf Einsicht in die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates, von denen Sie auch Abschriften fertigen können; beides steht jedoch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Genehmigung. Der Beitrag analysiert diese Regelung im Kontext der generellen Informationsrechte von Aktionären nach japanischem Recht aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. Dieses Thema hat bislang in der westlichen Literatur so gut wie keine Aufmerksamkeit gefunden. Zugleich diskutiert der Beitrag die Entscheidung des Obergerichtes Ōsaka von 2013 in dem Verfahren, das die Stadt Ōsaka gegen die Kansai Electric Power Company angestrengt hatte, die eine Großaktionärin des Unternehmens ist und deren Bürgermeister ein entschiedener Gegner der Atom-Kraft ist. Mittels des Informationsanspruches der Aktionäre versuchte die Stadt Informationen über die von den Unternehmen betriebenen Atomkraftwerke zu erhalten.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2015-12-08

Zitationsvorschlag

A. K. Koh, E. Takahashi, Of Activist Mayors and Nuclear Reactors. The Ōsaka v Kansai Electric Saga and Japan’s Curious Regime Governing Shareholder Access to Minutes of Board Meetings, ZJapanR / J.Japan.L. 40 (2015), 99–120.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen