Die Janusköpfigkeit des OGH als Revisions- und Verfassungsgericht. Gegenwartsprobleme und Zukunftsperspektiven

Autor*innen

  • Tomoaki Kurishima

Abstract

Der Beitrag analysiert die doppelte Funktion des japanischen Obersten Gerichtshofs (OGH) als Verfassungsgericht einerseits und als Revisionsgericht andererseits und beleuchtet zudem dessen Rolle als Justizverwaltungsbehörde im Rahmen der Selbstverwaltung der japanischen Gerichtsbarkeit. Zunächst wird die geschichtliche Entstehung des Gerichtshofes skizziert, der auf den Großen Kassationshof zurückgeht. Dabei wird die Rolle des im 19. Jahrhundert aus Europa und im 20. Jahrhundert aus den USA rezipierten ausländischen Rechts gewürdigt. Als zweites gibt der Beitrag einen Überblick über die Organisation des OGH von der Zusammensetzung der Senate bis hin zur Ernennungspraxis der Richter. Dabei werden umfassend Erfahrungsberichte ehemaliger OGH-Richter herangezogen, welche seit der Justizreform 1999 vermehrt veröffentlicht sind. Ein Schwerpunkt der kritischen Analyse ist die Praxis des Sondervotums. Von dieser Möglichkeit machen die Richter am OGH sehr viel häufiger Gebrauch, als dies beim deutschen BVerfG der Fall ist. Die Sondervoten finden bei japanischen Praktikern wie Wissenschaftlern erhebliche Beachtung.

Anhand der Verfahrensstatistik diskutiert der Beitrag sodann, inwieweit der OGH seine Aufgaben, vor allem diejenige eines Verfassungsgerichts, erfüllt. Diesbezüglich sieht der Verfasser Defizite, die er zum Anlass nimmt, Reformen anzuregen. Ferner werden eine Reihe einzelner Probleme der Verfahrenspraxis am OGH angesprochen. Eine Schwierigkeit ist der Mangel von Fachwissen unter den Richtern, die nicht entsprechend ihrer Erfahrungen eingesetzt werden. Ein anderes Problem ist deren anhaltende Arbeitsüberlastung. Diese führt zu der kritisierten hohen Zahl an Abweisungen von Klagen durch sog. Dreieinhalb-Zeilen-Beschlüsse (d.h. Nichtannahme ohne Begründung), wie auch zu der gerin­gen Anzahl mündlicher Verhandlungen.

Ausgangspunkt der Reformanregungen des Verfassers ist die Reformdiskussion der 1950er Jahre, welche in einem Gesetzesentwurf von 1957 mündete, der aber nicht umgesetzt wurde. Danach sollte die Struktur des OGH, vor allem durch Erhöhung der Richteranzahl, und die Arbeitsverteilung durch Zuordnung der Richter entweder zum Großen Senat oder zu den Kleinen Senaten ver­bessert werden. Der Autor plädiert dafür, die Reformpläne von 1957 erneut in Erwägung zu ziehen.  

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2017-12-19

Zitationsvorschlag

T. Kurishima, Die Janusköpfigkeit des OGH als Revisions- und Verfassungsgericht. Gegenwartsprobleme und Zukunftsperspektiven, ZJapanR / J.Japan.L. 44 (2017), 143–198.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen