Heisei Renewal or Heisei Transformation: Are Legal Reforms Really Changing Japan ?

Autor*innen

  • John O. Haley

Abstract

Seit über einem Jahrzehnt vollzieht sich in Japan eine Reihe grundlegender rechtlicher Reformen, die das Wahlrecht, die Institutionen des Finanzmarktes, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Zivilprozeßrecht, sowie die Wettbewerbspolitik und Produkthaftung und nicht zuletzt das Gesellschaftsrecht betreffen. Die Liste der Reformprojekte umfaßt ferner die geplante Einführung von Laienrichtern (saiban’in) für schwere Strafdelikte und die Errichtung von law schools nach US-amerikanischem Vorbild. Der Beitrag befaßt sich eingehend mit dreien dieser legislativen Reformen und den damit einher-gehenden Veränderungen: erstens dem Wahlrecht, das es den Parteien seit dem Jahre 1994 nur noch erlaubt, einen Kandidaten je Wahlbezirk aufzustellen, dessen Stimme auch nicht übertragbar ist, zweitens dem Berufsstand der Juristen und der juristischen Ausbildung, sowie drittens dem Jahrzehnt gesellschaftsrechtlicher Reformen. Der Autor vertritt die Ansicht, daß keine dieser drei Reformen bislang zu bedeutenden gesellschaftlichen Veränderungen im Lande geführt habe und daß dies auch für die Zukunft nicht zu erwarten sei. Aus diesem Grunde haben die Reformen, wie im Titel des Beitrages angedeutet, die in sie gesetzten Erwartungen einer grundlegenden, breiten gesellschaftlichen Erneuerung oder gar Umwandlung bislang nicht erfüllt.

Die Wahlrechtsreform wurde im Nachgang zur Parlamentswahl des Jahres 1993 in Kraft gesetzt, in der die Liberaldemokratische Partei (LDP) entgegen allen Erwartungen einen Sitz hinzugewann. Gleichwohl reichte dies nicht zum Erhalt der Mehrheit aus, da die LDP zuvor die Zahl der Sitze drastisch reduziert hatte. Die eigentliche Bedeutung der Wahl des Jahres 1993 liegt indes weniger im Scheitern der LDP, ihre Mehrheit zu sichern, als vielmehr in der buchstäblichen Auslöschung der sozialistischen Partei. Zwei Jahre später hatte sich die LDP wieder erholt und ist seither an der Macht, wenn auch zunächst nur mit dem, was von der Sozialistischen Partei übrig-geblieben war (die sich in Sozialdemokratische Partei umbenannt hatte), und seit dem Jahre 2000 mit der Komeito.

Die Reform des Wahlrechts hat wenig Veränderung gebracht. Zur Bildung einer nennenswerten fortschrittlichen Oppositionspartei ist es nicht gekommen. Auch wenn es erste Anzeichen für eine Entwicklung hin zu einem Zweiparteiensystem gibt, decken doch die drei zur Zeit größten Parteien weiterhin das ideologische Spektrum der früheren LDP ab. Die japanische Innenpolitik ist weiterhin stark personengebunden, und lokale Interessengruppen haben nach wie vor maßgeblichen Einfluß. In der Regel gewinnen diejenigen, die bereits einen Sitz haben, die Wahlen.

Ebensowenig lassen sich die jüngsten Veränderungen beim Berufsstand der Juristen, insbesondere die Entstehung von Anwaltssozietäten mit über 100 Rechtsanwälten, und die Neuordnung der Juristenausbildung als Ausdruck oder Vorboten grundlegender gesellschaftlicher Wandelungen interpretieren. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, daß die neuen großen Sozietäten in Tokyo lediglich durch Zusammenschlüsse bereits existierender Kanzleien entstanden sind; keine von ihnen hat sich durch internes Wachstum entwickelt. Zudem ist die überwiegende Mehrheit aller japanischen Rechtsanwaltssozietäten weiterhin klein. Das tradierte Muster von langsam wachsenden Sozietäten, die sich aufspalten, wenn sie die Größe von einigen Dutzend Anwälten erreichen, ist nach wie vor intakt. Selbst die drei oder vier größten Kanzleien setzen sich aus nur wenigen langjährigen Partnern zusammen, während die Mehrzahl angestellte Rechtsanwälte sind, die eigene Sozietäten gründen, wenn sie genügend Berufs-erfahrung gesammelt und Kontakte hergestellt haben. Im übrigen gibt es auch keine Anzeichen dafür, daß ich, wie gelegentlich behauptet wird, der Berufsstand der Juristen einer neuen allgemeinen Popularität erfreuen würde. Die Zahl derjenigen, die sich für die Juristenlaufbahn entscheiden, ist im Verhältnis zu der Zahl derjenigen, die letztlich zur Berufsausübung zugelassen werden, konstant geblieben.

Auch die neuen „law schools“ scheinen sich nicht der allgemeinen Erwartung gemäß zu entwickeln. Zwar ist die Zahl der law schools mit mehr als 60 relativ groß, aber die einzelnen Schulen unterliegen starken Beschränkungen bezüglich der Größe der Fakultäten und der Anzahl der Studenten. Angesichts der Tatsache, daß das zentrale staatliche Legal Training and Research Institute (Shihô Kenshû Sho) weiterhin besteht und daß auch an den Zulassungsquoten festgehalten wird, auch wenn die Quote auf etwa 3.000 pro Jahr erhöht ist, stehen die neuen law schools in einem intensiven Wettbewerb um die Studenten mit der Folge, daß sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu teuren „Pauk“-Anstalten werden.

Schließlich gibt es auch keine Anzeichen dafür, daß die zahlreichen Reformen des japanischen Gesellschaftsrechts zu einer Veränderung bei der Corporate Governance japanischer Unternehmen geführt haben oder führen werden. Die Mehrzahl der japani-schen Unternehmen befindet sich weiterhin im Besitz von Einzelpersonen oder von Familien oder wird zumindest von diesen mehrheitlich kontrolliert. Auch die wenigen großen Publikumsgesellschaften sind nach wie vor durch die gleichen Beschäftigungs-strukturen gekennzeichnet, wie sie für praktisch alle mittleren bis großen öffentlichen und privaten Organisationen in Japan typisch sind. Die meisten Mitarbeiter werden wie bisher unmittelbar nach dem Abschlußexamen eingestellt, während für Seiteneinsteiger kaum Chancen bestehen. Entsprechend gibt es keinen Markt für erfahrene Führungskräfte, denen lediglich der Karriereweg innerhalb des Unternehmens offen-steht. Der Verfasser argumentiert, daß als Ergebnis eine institutionelle Dynamik zu beobachten ist, in der die kollektiven Interessen von Karrieremitarbeitern an einer langfristigen Sicherung ihrer Positionen unausweichlich jeden Versuch zum Scheitern verurteilen, eine „Aktionärsdemokratie“ einzuführen oder das bisherige Modell der Corporate Governance in anderer Weise zu ändern.

(Deutsche Übersetzung durch die Redaktion)

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Veröffentlicht

2005-04-10

Zitationsvorschlag

J. O. Haley, Heisei Renewal or Heisei Transformation: Are Legal Reforms Really Changing Japan ?, ZJapanR / J.Japan.L. 19 (2005), 5–18.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen