The Duties of Directors of Japan’s Publicly Held Corporations, with an Emphasis on Supervisory Issues

Autor*innen

  • Kenjiro Egashira

Abstract

Zu keiner Zeit wurde in Japan die Überwachung des Managements so intensiv diskutiert wie gegenwärtig. Der Verbesserung der Aufsicht dient auch die Reform des Handelsgesetzes von 2002, die im April 2003 in Kraft getreten ist und die so genannte „Aktiengesellschaft mit Ausschüssen“ eingeführt hat, bei der Management und Überwachung klar getrennt sind.

In historischer Perspektive lassen sich die Anfänge der großen Publikumsgesellschaften bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Erstmals hat der Gesetzgeber durch Reformen in den Jahren 1974 und 1981 versucht, die Überwachung des Managements zu verbessern. Er ging dabei noch davon aus, dass sie durch Organmitglieder derselben Gesellschaft erfolgen sollte. Demgegenüber setzt die Reform des Jahres 2002 auf eine Überwachung durch externe Mitglieder des Verwaltungsrates (outside directors).

Die neue Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft ist nicht verbindlich. Es haben sich aber bereits eine Reihe von großen Unternehmen dafür entschieden.

Eine japanische Besonderheit ist, dass diese Gesellschaften oftmals Verwaltungsratsmitglieder haben, die weder outside directors im Sinne des Gesetzes sind noch mit Managementaufgaben betraut sind, sondern eine ähnliche Aufgabe erfüllen wie die gesellschaftsinternen Prüfer bei Aktiengesellschaften mit der herkömmlichen Organisationsstruktur. Die Reform des Jahres 2002 hat ferner eine Reihe von Vorgaben für die Organisation der unternehmensinternen Kontrolle bei Aktiengesellschaften des neuen Typs aufgestellt.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2004-04-01

Zitationsvorschlag

K. Egashira, The Duties of Directors of Japan’s Publicly Held Corporations, with an Emphasis on Supervisory Issues, ZJapanR / J.Japan.L. 17 (2004), 17–28.

Ausgabe

Rubrik

Symposium