Individualarbeitsrechtliche Konflikte und ihre Beilegung in Japan

Autor*innen

  • Heike Alps

Abstract

Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in Japan über einen langen Zeitraum hinweg nicht als bedeutsamer Konflikttypus wahrgenommen worden. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends wurden zwei Systeme eingeführt, die landesweit für ganz Japan einheitliche Regelungen speziell nur für die Beilegung individualarbeitsrechtlicher Konflikte vorsehen. Im Jahr 2001 ist ein Vermittlungsverfahren auf Verwaltungsebene und im Jahr 2006 das Verfahren über die Verständigung in Arbeitssachen vor den japanischen Distriktgerichten eingeführt worden. Japan gilt als Land, in dem Konflikte überwiegend mit Hilfe von Verfahren der alternativen Streitbeilegung gelöst werden, deren Ziel die einvernehmliche Beilegung eines Streites ist. Das Verständigungsverfahren ist zwar ein gerichtliches Verfahren, weist jedoch viele Gemeinsamkeiten mit alternativen Streitbeilegungsverfahren auf. Die Analyse und rechtliche Einordnung der seit der Jahrtausendwende in Japan neu etablierten Beilegungssysteme, insbesondere des Verständigungsverfahrens, ist das Ziel dieses Beitrags.

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Veröffentlicht

2014-08-01

Zitationsvorschlag

H. Alps, Individualarbeitsrechtliche Konflikte und ihre Beilegung in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 37 (2014), 139–184.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen