Cross-Border Exchange of Music Content and Trade Secrets: A View from Japanese Private International Law

Autor*innen

  • Dai Yokomizo

Abstract

Dieser Aufsatz hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtliche Situation bei der grenzüberschreitenden Übertragung geistigen Eigentums im japanischen IPR zu analysieren und Probleme herauszuarbeiten, die diese behindern können. Dabei konzentriert er sich auf zwei Arten geistigen Eigentums: Musikinhalte und Geschäftsgeheimnisse.

Bei Musikinhalten könnte im Fall der Klageerhebung einer Verwertungsgesellschaft gegen einen ausländischen Urheber, der nicht in Japan lebt und wenig Bezug zu Japan hat, die internationale Zuständigkeit japanischer Gerichte abgelehnt werden. Im Fall eines Vertrags zwischen der Japanischen Gesellschaft für die Rechte von Autoren, Komponisten und Verlegern (JASRAC) mit einem ausländischen Rechteinhaber wäre die engste Verbindung zu Japan. In Fällen, bei denen eine Übertragung von Rechten nicht auf das Urheberrecht in einem Land beschränkt ist und die Urheberrechte mehrerer Länder abdeckt, wäre es das Recht jedes einzelnen Landes, das bestimmt, ob ein Urheberrecht wirksam übertragen wurde. Um hieraus entstehende rechtliche Probleme zu vermeiden, wäre es angebracht, einen Übertragungsvertrag schriftlich abzuschließen und die Rechte aufgegliedert aufzuführen. In einem Fall bei dem ein (Online-)Musikdienstanbieter in einem Land seinen Sitz hat, der digitale Download aber zu einem Konsumenten in einem anderen Land erfolgte, müsste der Anbieter an die öffentlichen Verwertungsgesellschaften beider Länder zahlen. In Bezug auf Geschäftsgeheimnisse ist es schwierig zu prognostizieren, in welchen Fällen die internationale Zuständigkeit anerkannt werden dürfte.

In Fällen, in denen die Aufdeckung eines Geschäftsgeheimnisses nicht unbedingt zu einem Schaden des Opfers führen würde, sollte das anwendbare Recht abhängig vom Einzelfall festgelegt werden. Auch Geheimhaltungspflichten können Anlass zu Streitigkeiten geben. Sind diese wechselseitig ausgestaltet, existiert in diesem Vertrag keine charakteristische Leistung, und das Recht mit der engsten Verbindung muss ebenfalls abhängig von den jeweiligen Umständen im Einzelfall festgestellt werden.

(dt. Übers. durch d. Red.)  

Downloads

Veröffentlicht

2009-10-01

Zitationsvorschlag

D. Yokomizo, Cross-Border Exchange of Music Content and Trade Secrets: A View from Japanese Private International Law, ZJapanR / J.Japan.L. 28 (2009), 165–179.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen