Medical Error as Reportable Event, as Tort, as Crime: A Transpacific Comparison (Updated Version)

Autor*innen

  • Robert B Leflar
  • Futoshi Iwata

Abstract

In allen Ländern gibt es Bestrebungen, die Zahl der Opfer ärztlicher Kunstfehler zu senken; aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Strukturen werden diese Bemühungen auf verschiedenen Wegen umgesetzt. Der Beitrag vergleicht recht­liche und institutionelle Reaktionen auf Probleme der Patientensicherheit in den Vereinig­ten Staaten und Japan und geht dabei auf Entwicklungen im Zivilrecht  (u.a. die Verwertbarkeit interner Krankenhausdokumente), in der Verwaltungspraxis (wie etwa Systeme zur Berichterstattung bei Kunstfehlern) und – von besonderer Bedeutung in Japan – im Strafrecht ein. In den Vereinigten Staaten herrscht ein starker Wettbewerb um Rechtsstreitigkeiten bei ärztlichen Kunstfehlern. Dem Schadens­ersatz­recht kommt eine zentrale Position zu. Akkreditierungsverfahren für Kranken­häuser spielen eine wichtige Rolle bei der Qualitätskontrolle im medizinischen Bereich; peer review ist relativ gut entwickelt.

In Japan wird die Ärzteschaft, wenngleich Rechts­streitig­keiten nach Kunst­fehlern zu­nehmen, von den Versicherungs­prämien für Kunst­fehler (stabilisiert durch ein landesweites, vom medi­zi­nischen Fachgebiet unabhängiges Risiko-Pooling) nicht in gleichem Maße getroffen wie ihre Kollegen in den USA. Der Druck, der auf Kranken­häuser durch Zivilprozesse und durch die Organisa­tionen zur Akkre­di­tie­rung von Kran­ken­häusern ausgeübt wird, ist geringer; peer review und Berufs­disziplin sind schwach ausgeprägt. Jedoch verlangen demokratische Gesell­schaften nach öffent­licher Verant­wortung; die relative Schwäche anderer Strukturen im medizinischen Bereich führte dazu, daß das Strafrechtssystem, verstärkt durch die Medien, das letzte Mittel ist, um Ärzte zur Verantwortung zu ziehen. Nur wenige würden behaupten, daß Polizei und Staatsanwälte zur medizinischen Qualitätskontrolle, die ihnen ihre Verantwortung zur Durchsetzung des Strafgesetzes aufgedrängt hat, gut geeignet wären. Die strafrecht­liche Behandlung medizi­nischer Fälle hat Japan in zweifacher Hinsicht Vorteile ge­bracht. Zunächst diente sie als Warnung, die dazu beitrug, die Ärzteschaft zur Vor­nahme interner System­verbesse­rungen und zur Unter­stützung des innovativen „Modell­projektes“ des Gesundheits­ministeriums anzuregen, bei dem neutrale Experten Fälle ärztlichen Fehlverhaltens untersuchen. Zweitens dürften die drohende Präsenz des Strafrechts, Informanten innerhalb der Kranken­häuser und die unbarmherzige Medien­bericht­erstattung dazu führen, daß die tief ver­ankerte Praxis japanischer Ärzte und Krankenhäuser, Kunstfehler gegenüber Patienten zu verschleiern, langsam zurück­geht.

(Übersetzung durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2006-10-01

Zitationsvorschlag

R. B. Leflar, F. Iwata, Medical Error as Reportable Event, as Tort, as Crime: A Transpacific Comparison (Updated Version), ZJapanR / J.Japan.L. 22 (2006), 39–76.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen