Foreign Law Firms: Implications for Professional Legal Education in Japan

Autor*innen

  • Kay-Wah Chan

Abstract

Mit dem am 1. April 1987 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regelung der Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte“ hat Japan einen Rechtsrahmen geschaffen, der es solchen Anwälten seither erlaubt, sich nach Erhalt einer in Ergänzung zu ihrer Heimatzulassung erteilten weiteren Zulassung durch das japanische Justizministerium als „gaikoku jimu bengoshi“ (kurz „gaiben“) registrieren zu lassen und in bestimmten Grenzen zum ausländischen Recht beratend tätig zu werden. Seiher haben zahlreiche große internationale Anwaltssozietäten Büros in Japan eröffnet. Diese Büros waren in der Regel allerdings lange Zeit sehr klein. Erst in den letzen Jahren hat sich die Zahl der gaiben deutlich erhöht. Zudem hat auch die Anzahl spezieller gemeinschaftlicher Büros zugenommen, in denen japanischen Rechtsanwälte (bengoshi) und gaiben gemeinsam tätig sind. Einige internationale Sozietäten haben letzthin ihre Büroflächen in Japan im Zuge einer umfassenden Expansion erheblich ausgeweitet und insbesondere Ressourcen in den Aufbau von Kapazitäten zur Beratung im japanischen Recht investiert, die durch Zusammenarbeit mit japanischen Anwälten möglich wurde. Die Präsenz dieser Kanzleien auf dem innerjapanischen Beratungsmarkt hat sich seit einer erneuten Reform des eingangs genannten Gesetzes im April 2005 nochmals verstärkt, da es den gaiben nunmehr erlaubt ist, genuine Partnerschaften mit japanischen Rechtsanwälten einzugehen und bengoshi auch als angestellte Anwälte zu beschäftigen.

Diese Entwicklung hat eine starke Wirkung auf den Berufsstand der japanischen Anwaltschaft gehabt, die sich in einem Wandel ihres Berufbildes ausdrückt. Der gewachsene Wettbewerb und die Gefahr von „Übernahmen“ haben auf die mittleren und größeren japanischen Sozietäten einen erheblichen Expansionsdruck ausgeübt, die entsprechend massiv expandiert und mit einem aktiven Marketing begonnen haben. Das kontinuierliche Wachsen dieser auf Expansion setzenden Kanzleien hat zu einer Zweiteilung des Berufsstandes mit Blick auf Marktanteile, Art der Tätigkeiten, Prestige und Einkommen geführt. Eine künftige Dominanz des japanischen Beratungsmarktes durch die großen Kanzleien ist nicht auszuschließen; ebensowenig ein weiteres Anwachsen ihres Einflusses innerhalb der Berufsstandes. In diesen Sozietäten werden sich tradierte Strukturen und Kultur ändern. Das Verhältnis von angestellten Anwälten zu Partnern wird sich weiter verschlechtern und namentlich die Zahl junger unerfahrener angestellter Anwälte zunehmen. Dies gibt zu Zweifeln Anlaß, ob diese überhaupt noch durch erfahrene Kollegen und Partner ausreichend firmenintern ausgebildet und geleitet werden können. Im übrigen dürfte die gestiegene Nachfrage nach angestellten Anwälten eine allgemeines Erhöhung der Anfangsgehälter nach sich ziehen.

Die Häufigkeit eines Wechsels nicht nur von angestellten Anwälten, sondern auch von Partnern in konkurrierende Büros hat sich jüngst sowohl bei den nationalen wie bei den internationalen Kanzleien drastisch erhöht. Dies hat wiederum negative Auswirkung auf die Bereitschaft der Sozietäten, junge angestellte Anwälte umfassend auszubilden und zu Studiums- und Trainingszwecken ins Ausland zu schicken, wie dies bislang häufig der Fall war. Das Größenwachstum der Kanzleien hat schließlich zu einem Bedarf an firmeninternen Managementkapazitäten geführt.

Alle Faktoren zusammen werden künftig einen starken Druck auf die neuen japanischen Law Schools ausüben, entsprechende Ausbildungsprogrammen bereitzustellen. Gleichwohl könnte es sein, daß diese Programme überwiegend nur auf die großen Sozietäten und deren angestellte Anwälte sowie diejenigen Studenten ausgerichtet sein werden, die eine solche Karriere einschlagen wollen. Dies dürfte langfristig zu einer Spezialisierung einiger weniger Law Schools führen, die derartige Programme anbieten. Eine solche Entwicklung würde eine stärkere Ausdifferenzierung zwischen den Law Schools bewirken, was wiederum eine bislang so nicht gekannte Elitenbildung in der japanischen Anwaltschaft herbeiführen könnte. Mit anderen Worten, die seit einigen Jahren zu beobachtende starke Expansion internationaler Anwaltssozietäten auf dem japanischen Markt hat nicht nur einen stärkeren Einfluß auf den dortigen Berufsstand und das Berufsbild der japanischen Anwälte, sondern wirkt sich auch nachhaltig auf die juristische Ausbildung in Japan aus.

(Deutsche Übersetzung durch d. Red.)  

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Veröffentlicht

2005-10-01

Zitationsvorschlag

K.-W. Chan, Foreign Law Firms: Implications for Professional Legal Education in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 20 (2005), 55–79.

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Rubrik

Symposium