The Post-‘Law School’ Future of Japanese Undergraduate Legal Education A Personal Perspective Comparison with Australia

Autor*innen

  • Peter Lawley

Abstract

Der Beitrag untersucht die juristische Ausbildung in Japan auf dem undergraduate level im Lichte der Reformen der juristischen Ausbildung auf dem post-graduate level. Er entwickelt wünschenswerte Charakteristika für die Ausbildung an den nach Einrichtung der Law Schools weiter bestehenden juristischen Fakultäten (hôgakubu). Der Reformprozeß wird aus einer asymmetrisch vergleichenden Perspektive zu der juristischen Ausbildung in Australien und anderswo analysiert. Eigene Erfahrungen als Absolvent der hôgakubu der Universität Tokyo und als Student der juristischen Fakultät der Australian National University untermauern meine Argumentation.

Teil 1 (II) des Beitrages gibt einen grundlegenden Überblick über die aktuellen japanischen Reformen. Daran schließen sich Erläuterungen zur juristischen Ausbildung und Qualifikation vor und nach der Reform an. Vorgestellt werden der Graduiertenkurs (hôgakubu), die Postgraduierten-Option ( joshu, die neuen Law Schools, das Master und das Doktorprogramm), das gegenwärtige staatliche Abschlußexamen und die dafür vorgeschlagenen Reformen sowie das zentrale Ausbildungsinstitut für Referendare.

Der zweite Teil (III) differenziert zwischen zwei Arten von hôgakubu-Absolventen nach Einführung der Law Schools: dem allgemein gebildeten Juristen (lawyer-generalist) und dem juristisch versierten Generalisten (law-versed generalist). Als „lawyer-generalist“ bezeichne ich einen qualifizierten Juristen mit einem grundlegenden Verständnis in einer Reihe nichtjuristischer Gebiete. Den Begriff „law-versed generalist“ benutze ich für eine Person, die eine solide Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen und daneben ein spezielles Verständnis vom Recht hat. Beide gleichen sich, als sie Kenntnisse im Recht und in nichtjuristischen Bereichen besitzen. Sie unterscheiden sich aber darin, daß lawyer-generalists von ihrer breiteren Ausbildung in ihrer Rolle als praktizierende Juristen Gebrauch machen, während die law-versed generalists ihre juristischen Kenntnisse in einem breiten Spektrum von beruflichen Tätigkeiten einsetzen können.

Insgesamt befürworte ich eine größere Flexibilität im hôgakubu-Programm. Wer law-versed generalist werden will, sollte die Möglichkeit haben, nichtjuristische und juristische Kenntnisse innerhalb eines Standard-Vierjahresprogrammes zu erwerben. Auch jene, die lawyer generalist werden wollen, sollten so rasch als möglich ein Minimum an Grundwissen erwerben können, um möglichst früh ein Postgraduierten-Studium an der Law School aufnehmen zu können. Schließlich sollte es möglich sein, zwischen beiden Ausbildungszweigen zu wechseln, wozu eine bessere Verzahnung spezifisch juristischer und anderer Teile der Ausbildung an der hôgakubu hilfreich wäre.

Bezüglich des Curriculums der hôgakubu schlage ich Veränderungen beim Erwerb fremder Sprachen, technologischer Fertigkeiten und Forschungsmethodik sowie eine stärkere Erziehung in Ethik vor, um so die Effizienz des hôgakubu-Programms zur steigern. Eine solche Reform der Ausbildung könnte den hôgakubu helfen, die richtige Balance bei der Ausbildung dieser beiden Typen von Graduierten zu finden.

(Deutsche Übersetzung durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2005-10-01

Zitationsvorschlag

P. Lawley, The Post-‘Law School’ Future of Japanese Undergraduate Legal Education A Personal Perspective Comparison with Australia, ZJapanR / J.Japan.L. 20 (2005), 81–100.

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Rubrik

Symposium