Neue Entwicklungen in der japanischen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Abstract
Der Beitrag geht der wiederkehrenden Frage nach, warum Japan als eine der führenden Industrienationen trotz seiner immensen Wirtschaftskraft und seiner global operierenden Unternehmen nicht stärker in internationale Schiedsverfahren involviert ist. Dies gilt für private Handelsschiedsverfahren ebenso wie für Investitionsschiedsverfahren, die auf Basis völkerrechtlicher Abkommen zwischen privaten Investoren und Staaten geführt werden können. Eine eingehende Betrachtung der japanischen Schiedspraxis der vergangenen Jahre offenbart, dass durchaus positive Entwicklungen zu verzeichnen sind und manche Kritik überzogen ist. Dies zeigt der Autor anhand einer Analyse der erfolgreichen Modernisierung der Schiedsordnung Japans führender Schiedsinstitution sowie ausgewählter Gerichtsentscheidungen zur Handelsschiedsgerichtsbarkeit auf. Dabei wird auch kritisch auf noch nicht hinreichend ausgeschöpfte Entwicklungsmöglichkeiten eingegangen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vertretungsbefugnis ausländischer Anwälte in nationalen Schiedsverfahren mit internationalen Bezügen sowie der derzeit in Japan angestellten Überlegung, den Schiedsort Japan über die Gründung eines speziellen Zentrums für die Durchführung von Schiedsverhandlungen attraktiver zu machen. Der Beitrag schließt mit einem Überblick zur Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in Japan. Japanische Investoren haben von der Möglichkeit, ausländische Staaten wegen Beeinträchtigung ihrer Investitionen in Schiedsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen, bisher extrem zurückhaltend Gebrauch gemacht. Der Ausbau des völkerrechtlichen Rechtsrahmens durch die japanische Regierung sowie weitere vom Autor beleuchtete Entwicklungen dürften dem Rechtsgebiet künftig aber deutlich größere Bedeutung in Japan zukommen lassen.